LKA-SH: Vorsicht bei Online-Einkäufen: LKA Schleswig-Holstein warnt vor „Fake-Shops“
Kiel (ots) – Ob Geschenke, Tannenbaumschmuck oder Delikatessen: Gerade in der Vorweihnachtszeit sind Online-Einkäufe attraktiver denn je. Statt sich ins Getümmel der Einkaufsstraßen und Shoppingcenter zu begeben, kann man getrost auf dem Sofa sitzen bleiben, den Warenkorb füllen, per Mausklick bestellen und bezahlen. Bequemer geht es kaum. Doch nicht jeder vermeintliche Online-Shop liefert am Ende die bestellte Ware. Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (LKA) warnt aktuell vor sogenannten „Fake-Shops“. „Gerade in der Vorweihnachtszeit ist mit einem regelrechten Boom an Fake-Shops zu rechnen“, prognostiziert die Zentralstelle Cybercrime im Landeskriminalamt. „Fake-Shops“ tarnen sich im Internet als real existierende Online-Händler, die ihre Ware zu bestechend günstigen Preisen anbieten. Meist haben sie begehrte Artikel im Angebot, wie zum Beispiel hochwertige Unterhaltungselektronik, Spielzeug, Kleidung oder Schmuck. Beißt der Kunde an, ist er mit wenigen Klicks sein Geld los. Auf seine Ware wartet er jedoch vergeblich. Entweder kommt sie niemals an oder entpuppt sich als gefälschtes Billigprodukt. Das Geld ist weg – und auch die persönlichen Daten sind nun in den Händen der Täter. Die Polizei rät, sich auch beim Online-Shopping ein wenig Zeit zu nehmen, um betrügerische Angebote rechtzeitig zu erkennen. Dazu sollte man sich zunächst die Seite eines unbekannten Händlers genau ansehen, denn diese wirkt meist nur auf den ersten Blick professionell. Rechtschreib- und Grammatikfehler, nicht funktionierende Links, Unstimmigkeiten im Impressum und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder fehlende Kontaktdaten können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen „Fake-Shop“ handelt. Außerdem sollte man darauf achten, auf welche Konten das Geld überwiesen werden soll, denn die Täter agieren oft aus dem Ausland. Augen auf: Eine Online-Suche mit Produktbildern, prägnanten Textabschnitten und dem Namen der Verkaufsplattform entlarvt schnell, ob die Seite nur mit Kopien anderer Shops gefüllt ist. „Selbst Gütesiegel bieten nicht immer eine Gewähr für die Seriosität eines Händlers“, warnen die Cybercrime-Experten. „In einzelnen Fällen werden diese inzwischen kopiert oder eigene erfunden.“ Negative Bewertungen geprellter Kunden im Internet sowie Selbsthilfeforen helfen zu erkennen, ob man es mit seriösen Geschäftspartnern zu tun hat. Neben gründlicher Information und Kontrolle ist auch die Wahl eines möglichst sicheren Zahlungsweges wichtig: Wenn ein Online-Händler nur Vorkasse oder Zahlungsdienste wie Western Union zulässt, sollte man im Zweifel lieber auf den Kauf verzichten. Wer Opfer eines „Fake-Shops“ geworden ist, sollte nicht nur alle Unterlagen und Belege sichern sowie Anzeige bei einer örtlichen Polizeidienststelle erstatten, sondern auch umgehend Kontakt zu seiner Bank aufnehmen. Mit Glück kann man die Zahlung rückgängig machen. Bei Zahlung per Lastschrift geht das noch in einem Zeitraum bis zu acht Wochen. Weitere Informationen zu „Fake-Shops“ und Tipps zum Umgang mit zweifelhaften Online-Anbietern gibt es unter anderem auf der Webseite www.polizei-praevention.de/themen-und-tipps/fakeshops.html
Quelle: presseportal.de