Lübecker Sportfischer e.V.: Warnung vor verbotenem Angeln mit Licht
Der Kreisverband Lübecker Sportfischer e.V. warnt Angler vor der Verwendung künstlicher Lichtquellen in der Nähe des Hakens. „Es gibt bereits fertige leuchtende Vorfächer und Blinkköder, die allerdings bei uns in Schleswig-Holstein verboten sind.“ warnt der Kreisverbandsvorsitzende Andreas Weber und verweist auf das Gesetz, nämlich § 31 Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein. Der lautet:„§ 31 Verbotene Fangmethoden: Es ist verboten, beim Fischfang schädigende Mittel, insbesondere künstliches Licht, explodierende, betäubende und giftige Mittel sowie verletzende Geräte, mit Ausnahme von Angelhaken, anzuwenden…“
Weber weiter: „Das MELUND, das ist das zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, hat bereits deutlich gemacht, dass blinkende Köder ebenso wie im Bereich der Angelhaken angebrachte Lichtquellen, zum Beispiel Knicklichter, eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Wir warnen deshalb vorsorglich vor deren Verwendung in Schleswig-Holstein. Viele Angler glauben nämlich, dass die im Handel kaufbaren leuchtenden Köder und Vorfächer auch erlaubt sind. Das aber ist gerade nicht der Fall, der Händler muss das auch nicht prüfen. Und Unkenntnis schützt bekanntlich nicht vor Strafe.“
Nach § 46 des Landesfischereigesetzes in Schleswig-Holstein können Verstöße mit Geldbuße bis zu 25.000,- Euro geahndet werden.
Foto 1. Andreas Weber, der vorsitzende des Kreisverbandes, bei der Recherche
Foto 2: Fertige Lichtquellen, die in Schleswig-Holstein verboten sind