Marlies Fritzen: Artenschwund aufhalten
Foto: www.marlies-fritzen.de – Die Verpflichtung zum Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ist das mit Abstand bedeutendste Instrument des Naturschutzes. Wenn wir unseren Kindern und Enkeln ein lebenswertes Land mit einer vielfältigen Landschaft hinterlassen wollen, in dem sie die Lerchen singen und die Frösche quaken hören, Libellen und Schmetterlinge flattern sehen, Fledermäuse beobachten können, dann können wir auf diese Form der Wiedergutmachung für entstandene Schäden an der Natur nicht verzichten.Umweltverbände warnen zu Recht vor dem Verlust an Vielfalt in der Normallandschaft. Immer mehr „Allerweltsarten“ der Agrarlandschaft wie Feldhasen, Rebhühner und Lerchen, tauchen auf den roten Listen auf. Von dem Ziel den Artenschwund aufzuhalten, zu dem wir uns international verpflichtet haben, sind wir noch meilenweit entfernt.
Meine Damen und Herren,
die Eingriffsregelung hilft, den Flächenverbrauch einzudämmen. Die Verpflichtung zum Ausgleich ist ein Anreiz, mit der Ressource Fläche sparsam umzugehen. Damit dient diese Regelung indirekt auch dem Schutz vor weiterem Verlust landwirtschaftlicher Fläche.
In Schleswig-Holstein werden täglich mehr als vier Hektar Fläche (etwa 40 Fußballfelder) für Siedlungen oder Straßen versiegelt. Ein sorgsamer Umgang mit der Fläche ist in erster Linie Aufgabe einer vorausschauenden Landes- und Regionalplanung. Da gibt es in Schleswig-Holstein erhebliche Defizite.
Es fehlen klare Vorgaben im Landesentwicklungsplan. Die stärkere Verlagerung der Kompetenzen auf die kommunale Ebene wird die Situation noch verschärfen und engstirniger Kirchturmpolitik Vorschub leisten.
Hier erwarte ich den Aufschrei des Bauernverbandes. Hier sollte er gemeinsam mit dem Naturschutz seine Stimme erheben. Ich wünsche mir, dass wir mit den Bauern und Bäuerinnen im Land gemeinsam Strategien gegen diese Flächenpolitik entwickeln. Die unselige und verlogene „Landfraß – Kampagne“ löst das Problem jedenfalls nicht, sondern heizt die alte Feindschaft zwischen Naturschützern und Landnutzern an.
Deshalb: An dieser Stelle mal Information statt Ideologie: Nur 1,6 Prozent der Landesfläche sind Ausgleichsflächen. Sie werden zum großen Teil weiter landwirtschaftlich, zumeist als extensiv bewirtschaftetes Grünland, genutzt. Landwirte erhalten Direktzahlungen für diese Flächen. Lediglich 37 Prozent dieser Flächen, das entspricht ca. 0,6 Prozent der Landesfläche, sind ungenutzt: vorwiegend Sukzessionsflächen, Moore oder naturnahe Wälder.
Allesamt im Eigentum des Landes.
Angesichts dieser Zahlen wird klar, welchen Popanz der Bauernverband hier aufbaut, wenn er behauptet, der Naturschutz und die vielen Brachflächen im Land gefährdeten die Sicherstellung der Welternährung.
Fast ein Fünftel der Ausgleichsflächen befindet sich in Schutzgebieten. Dagegen ist nichts zu sagen. Es ist aber nicht hinnehmbar und würde den Sinn der Eingriffsregelung völlig auf den Kopf stellen, wenn sich der Ausgleich gänzlich auf Schutzgebiete und auf nicht landwirtschaftliche Flächen beschränken würde. Gerade in der intensiv genutzten Agrarlandschaft brauchen wir solche „Trittsteinbiotope“. Eine Aufteilung des Landes in Schutz- und Schmutzgebiete darf es nicht geben.
Meine Damen und Herren,
Schleswig-Holstein war einst führend beim Schutz der Natur. Bereits 1973 gab es die erste Ausgleichsregelung im Landesnaturschutzgesetz, drei Jahre später auch im Bundesrecht. Das war ein Meilenstein für den Naturschutz und für die CDU, denn sie stellte damals den Minister.
Heute sind wir wieder führend, allerdings bei der schwungvollen Rolle rückwärts. Diese Landesregierung hat wie keine vor ihr, die Ausgleichsregelungen verwässert. Der Vorrang des Ausgleichs vor Ersatz ist aufgeweicht. Eine völlige Gleichstellung von Realkompensation und Ersatzgeld, wie sie der Bauernverband fordert, wäre eine unzumutbare Verschlechterung, die nur dazu führen würde, dass der Grundsatz „Vermeiden vor Ausgleich“ aufgegeben und in der Folge noch mehr Fläche in Anspruch genommen würde.
Die Tage von schwarz-gelb sind hier im Haus zum Glück gezählt. Es wird eine der vornehmsten Aufgaben der neuen Landesregierung sein, den flächenhaften Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaushalt wieder gesetzlich abzusichern.