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Marokko: Gericht schützt christliches Pflegeheim

KELKHEIM, 31. Januar 2013 (Open Doors) – Ein marokkanisches Gericht hat die im März 2010 verfügte Schließung eines christlichen Pflegeheimes durch die einheimischen Behörden für unzulässig erklärt. Es ordnete die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes an, was sowohl die Verwaltung des Anwesens als auch die Genehmigung umfasst, die Kinder wieder in die Obhut ihrer ehemaligen Pflegeeltern zu geben.Schließung „über Nacht“

Rückblick: Im März 2010 hatte die marokkanische Regierung neben einer Reihe weiterer Ausländer auch 20 christliche Mitarbeiter des Kinderheimes „Dorf der Hoffnung“ in der Ortschaft Ain Leuh zum sofortigen Verlassen des Landes aufgefordert. In dem etwa 70 Kilometer von der Stadt Fès entfernten Heim lebten 33 Kinder jeweils im Familienverband in der Obhut von Pflegeeltern. Durch das behördliche Eingreifen wurden sie ohne Vorwarnung aus diesem Schutzraum herausgerissen. Den Christen wurde Missionierung von Kindern vorgeworfen, das Heim kurze Zeit später geschlossen; mehrere Autos sowie etwa 24.000 Euro Bargeld wurden beschlagnahmt. Vertreter des „Dorfes der Hoffnung“ hatten die Vorwürfe zurückgewiesen und unter anderem betont, man habe jederzeit die marokkanischen Gesetze respektiert, die jegliche missionarische Tätigkeit verbieten. Was die Vaterlandsliebe, Sprache, Erziehung und Kenntnis des Islam betreffe, seien die ihnen anvertrauten Kinder vollkommen in die marokkanische Kultur integriert. Nach ihrer Ausweisung hatten die Pflegeeltern sich mit einer Erklärung an den marokkanischen König und die Öffentlichkeit gewandt.

Ungewissheit trotz Gerichtsurteil

Nachdem das Gericht im Oktober 2012 sein Urteil bereits mündlich verkündet hatte, liegt Open Doors mittlerweile eine schriftliche Bestätigung von einem der leitenden Mitarbeiter des Heimes vor. Im folgenden Auszüge aus seiner E-Mail: „Nach Monaten des Wartens haben wir nun eine schriftliche Fassung des Urteils auf Englisch erhalten. Darin wird unserer Eingabe stattgegeben und angeordnet, dass der Organisation aller entstandene materielle Schaden zu erstatten und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen ist. Die Verwaltung des Heims wird in unsere Hände zurückgelegt und die Genehmigung wird erteilt, die Kinder wieder unserer Obhut anzuvertrauen. Die Regierung hat nun einen Monat Zeit, Einspruch zu erheben, und selbst wenn sie das nicht tut, werden wir mit ihr verhandeln müssen, um das Betreuungsrecht für die Kinder zurückzubekommen. Das Urteil ist in jedem Fall eine enorme Ermutigung für uns. Bitte beten Sie weiter. Ich kann kaum erwarten, unsere Kinder wiederzusehen! Vielen Dank für Ihre Gebete. “

Marokko

In Marokko ist der Islam Staatsreligion. Schätzungen zufolge leben im ganzen Land nur etwa 22.000 Christen. Die Ausländer unter ihnen dürfen ihren Glauben praktizieren, eine staatlich anerkannte, einheimische Kirche gibt es jedoch nicht. Die Hauptquelle der Verfolgung von nicht-muslimischen Minderheiten ist der fundamentalistisch-islamische Einfluss auf die Behörden und innerhalb der Gesellschaft. Auf dem Weltverfolgungsindex rangiert das Land aktuell an 39. Stelle.

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Über Open Doors
Schätzungsweise 100 Millionen Christen werden weltweit aufgrund ihres Glaubens verfolgt. Open Doors ist ein überkonfessionelles christliches Hilfswerk, das seit über 50 Jahren in mehr als 50 Ländern verfolgte Christen unterstützt mit Bibeln und christlicher Literatur sowie Hilfe zur Selbsthilfe-Projekten. Open Doors bildet Gemeindeleiter aus, engagiert sich für Gefangene und unterstützt die Familien ermordeter Christen. Mit einer breiten Öffentlichkeitsarbeit („Sprachrohrdienst“) informiert das Werk in Publikationen und mit Vorträgen über Christenverfolgung und ruft zu Gebet und Hilfe für verfolgte Christen auf. Jedes Jahr veröffentlicht Open Doors den Weltverfolgungsindex, eine Rangliste von Ländern, in denen Christen am stärksten verfolgt werden. Die Arbeit von Open Doors Deutschland e.V. wird durch Spenden finanziert. Das Werk trägt das Spendenprüfzertifikat der Deutschen Evangelischen Allianz.