Medienrechtler Steinhöfel: Habecks Forderung nach Zensur und Meinungslenkung ist „totalitär“
Steinhöfel weiß, wovon er spricht, hat er doch allein im letzten Jahr eine Serie von Prozessen vor Zivil- und Verwaltungsgerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht gewonnen.  NDR löscht heimlich Falschaussagen zu NATO-Stützpunkt in Rostock und Zwei-plus-Vier-Vertrag Einengung des Sagbaren In den letzten Monaten und Jahren ist die Tendenz unverkennbar geworden, die Äußerung missliebiger politischer Meinungen zu kriminalisieren – nicht nur die Grünen, sondern Vertreter aller etablierten Parteien sind mit Strafanzeigen gegen polemische Postings in sozialen Netzwerken, aber auch Forderungen an die Öffentlichkeit gegangen, „Hass und Hetze“, etwa auf Online-Plattformen, „auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ zu verfolgen, so beispielsweise Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen).
Als weiteres Beispiel führt Steinhöfel die Forderung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) an, die staatliche Verfolgung gegen diejenigen verlangt, „die den Staat verhöhnen“. Und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (ebenfalls Grüne) versteht kritische Äußerungen als „Angriff auf die Demokratie“ – wegen einer „politischen Polemisierung“, die er darin zu erkennen glaubt. So nimmt es auch nicht Wunder, dass nachgeordnete Behörden wie der „Verfassungsschutz“ des Bundes – im Verantwortungsbereich von Innenministerin Faeser – dazu beitragen, missliebige Meinungsäußerungen zu kriminalisieren. Steinhöfel führt als Beispiel Verfassungsschutzpräsident Haldenwang an, der vor „verbaler und mentaler Grenzverschiebung“ gewarnt habe. „Entsprechende Denk- und Sprachmuster“ dürften sich „nicht in unsere Sprache einnisten“.  Guter Milliardär, schlechter Milliardär – Empörung über Elon Musks „falsche“ Meinung
Überwachung und Steuerung der Meinungsbildung
Steinhöfel beharrt jedoch darauf, dass Meinungen grundsätzlich frei sind und den Verfassungsschutz Gedanken nichts angehen. Allerdings stünden das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Demokratiefördergesetz, der Digital Services Act, Trusted Flagger, Meldestellen für antimuslimischen Rassismus, Meldestellen zu queerfeindlichen und rassistischen Vorfällen“ sowie die unzähligen Strafanzeigen von Politikern „wegen oft banaler Äußerungen“ für das „Bild eines völlig übergriffigen Staates“. Bezeichnenderweise habe Robert Habeck
„seinen Strafantrag in Sachen ‚Schwachkopf-Gate‘ bis heute nicht zurückgenommen. Er legt also trotz der öffentlichen Debatte über diesen Fall weiter Wert darauf, dass ein Rentner aus Bayern von der Strafjustiz wegen einer nicht strafbaren Lappalie zur Verantwortung gezogen wird.“
„Ob Habeck weiß, dass ausgerechnet Elon Musk den Quellcode des Algorithmus von X (Twitter), der zuvor ein streng gehütetes Geheimnis war, bereits veröffentlicht hat und die von Habeck als so wichtig erachtete Transparenz bereits existiert? Was Habeck an diesen Algorithmen gfs. stört, hat der grüne Kanzlerkandidat bislang nicht mitgeteilt.“