Mehr Freiheit bei der Nutzung und Gestaltung von Campingplätzen – Klaus Schlie: Land schafft Grundlage für mehr Attraktivität und Wettbewerb
Die Landesregierung hat am Dienstag (6. Juli) in Kiel eine neue Camping- und Wochenendplatzverordnung für Schleswig-Holstein beschlossen. Sie tritt am 1. August in Kraft. Wie Innenminister Klaus Schlie im Anschluss an die Kabinettssitzung sagte, will die Landesregierung Kommunen und Campingplatzbesitzer ermutigen, ihre Plätze weiter qualitativ fortzuentwickeln. „“Wir wollen attraktive und wettbewerbsfähige Campingplätze““, sagte Schlie. Die Campingplätze könnten künftig flexibler genutzt werden. Damit reagiere die Landesregierung auf den Wusch vieler Campingblatzbetreiber, ihre Angebote den unterschiedlichen und wechselnden Wünschen von Feriengästen anzupassen.
Danach dürfen auf Campingplätzen künftig feste Campinghäuser errichtet werden, auch so genannte Mobilheime und nicht mehr fahrtaugliche Wohnwagen können ein dauerhaftes Standrecht erhalten. Bestehende Campingplätze haben Bestandsschutz, sofern die Vorschriften der bisherigen Verordnung eingehalten wurden. Die neue Campingplatzverordnung setze lediglich die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen fest, sagte Schlie. Jenseits dieses Rahmens seien die Campingplatzbetreiber grundsätzlich frei bei der Nutzung und Gestaltung ihres Platzes.
Voraussetzung, um die neuen Möglichkeiten zu nutzen, ist ein Bebauungsplan. Darin kann eine Gemeinde Einzelheiten der Gestaltung eines Campingplatzes festlegen, etwa, ob Campinghäuser zugelassen werden sollen und wenn ja, in welchen Bereichen. Flächen für feste bauliche Anlagen sind in der Regel getrennt von Flächen anzuordnen, auf denen nur zeitweise Zelte oder Wohnwagen aufgestellt werden sollen. Im Bebauungsplan können auch unterschiedliche Bereiche für Tages-, Urlaubs- und Dauergäste ausgewiesen werden.