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Mit großen Schritten auf dem Weg zum neuen Rettungsdienstgesetz

Zur heutigen Beschlussfassung des Kabinetts zum Rettungsdienstgesetz erklärt die Sprecherin für Rettungsdienste, Wiebke Zweig:

„Im Januar folgte der erste Aufschlag für ein neues Rettungsdienstgesetz in
Schleswig-Holstein. Seitdem befand sich der Gesetzentwurf in der
Regierungsanhörung. Insgesamt habe der Entwurf große Zustimmung erfahren. Das freut uns sehr! Denn das Ziel, das wir als Schwarz-Grün mit dem neuen Gesetz verfolgen, ist aus unserer Sicht richtig und notwendig: die Notfallversorgung im Land zukunftsfest aufstellen – sowohl im Interesse der Patientinnen und Patienten als auch im Interesse der Menschen, die Tag für Tag im Rettungsdienst Großartiges leisten.Gegenüber dem ersten Entwurf hat die Anhörung einige Änderungen mit sich
gebracht. Die überarbeitete Fassung des Gesetzes wird nun dem Landtag zugeleitet, damit sich auch dieser nun mit der Gesetzesinitiative befassen kann. Die CDUFraktion freut sich auf diese Befassung, an deren Ende ein modernes und bedarfsgerechtes Rettungsdienstgesetz für Schleswig-Holstein herauskommen wird, das maßgeblich zur Stärkung der Notfallversorgung und der Daseinsvorsorge beitragen wird.“

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