Mit Knast gegen mögliches Bleiberecht!
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein schließt sich der Kritik von Wohlfahrtsverbänden und PRO ASYL vom heutigen Tage (s.u.) am Entwurf des aktuell im Bundestag behandelten „Gesetzes Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung“ in vollem Umfang an.„Anstatt das Asylverfahren zu entbürokratisieren und weitere Zuwanderungskorridore zu öffnen, schlägt die Bundesregierung mit der Konstruktion abstruser Inhaftierungstatbestände auf die zarten Keime einer flüchtlingsfreundlichen Integrationspolitik ein,“ klagt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
Der Gesetzentwurf sei offenbar einzig dadurch motiviert, die von den Bundesländern durchgesetzte gesetzliche Bleiberechtsregelung zu unterlaufen und die berechtigten Schutzbegehren von hierzulande Asyl Erhoffenden i.d.R. mit Freiheitsenziehung zu beantworten.
Ergänzend verweisen wir auf unsere eigene Stellungnahme vom 5. Februar 2015.