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Nah-/Fernwärmeverträge der Stadtwerke Kiel – Widerruf möglich!

Nachdem die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein davon ausgeht, dass eine Vielzahl der Kündigungen von Nah-/Fernwärme- oder Wärmelieferverträgen durch die Stadtwerke Kiel AG unwirksam ist, gibt es nun eine weitere gute Nachricht für die betroffenen Verbraucher. Diejenigen, die die neuen Verträge bereits unterschrieben haben, können diese nach Ansicht der Verbraucherzentrale noch widerrufen und sich im besten Fall auf die Unwirksamkeit der Kündigung beziehen. Dann würden die alten Verträge bis zum Ende ihrer Laufzeit weiter gelten.

Die neuen Nah- und Fernwärmeverträge bzw. Wärmelieferverträgen der Stadtwerke Kiel AG wurden den Verbrauchern in der Regel per Post zur Unterschrift zugeschickt. „Erfolgt ein Vertragsschluss auf diese Weise, also ohne die Anwesenheit aller Vertragspartner, besteht auf Seiten des Verbrauchers grundsätzlich ein Widerrufsrecht“, sagt Julia Buchweitz, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Über dieses muss er fehlerfrei belehrt werden, damit die 14-tägige Frist zum Widerruf in Gang gesetzt wird. Die von den Stadtwerken versendeten Vertragsangebote enthalten nach Ansicht der Verbraucherzentrale aber eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Denn es ist keine Telefonnummer angegeben, obwohl nach neuer Gesetzeslage ein Widerruf auch per Telefon möglich ist und das Unternehmen über eine Telefonnummer verfügt. Das bedeutet, dass bereits unterschriebene Verträge noch widerrufen werden können. Da die Verbraucherschützer derzeit den Abschluss der Nah-/Fernwärmeverträge der Stadtwerke Kiel nicht empfehlen können, ist es ratsam, einen etwaigen Vertragsschluss jetzt umgehend durch einen Widerruf rückgängig zu machen.

 

Für alle, die sich dann auch noch auf die Unwirksamkeit ihrer Kündigung berufen können (das ist insbesondere der Fall, wenn diese zweimal nur mit „i.A.“ unterschrieben wurde), gelten die alten Verträge mit den vereinbarten Konditionen und Laufzeiten weiter.

 

„Der Widerruf sollte schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, damit der rechtzeitige Zugang nachgewiesen werden kann. Außerdem sollte der Widerruf nun schnellstmöglich erfolgen, da davon auszugehen ist, dass die Stadtwerke Kiel AG die fehlerfreie Belehrung nachholen wird und damit die Widerrufsfrist in Gang setzt“, so Buchweitz. In einem Widerrufsschreiben muss der Widderruf deutlich erklärt werden. Hierfür genügt eine Erklärung wie: „Hiermit widerrufe ich den mit Ihnen (am ____________) geschlossenen Nah-/Fernwärme- oder Wärmeliefervertrag.“ Falls z.B. zwei Ehepartner den Vertrag zusammen unterschrieben haben sollten, muss auch der Widerruf von beiden unterschrieben werden.

 

Wer seine Kündigung auf deren Wirksamkeit überprüfen lassen möchte, Fragen zum Widerruf hat oder sich insgesamt über die rechtlichen Aspekte in diesem Zusammenhang informieren möchte, findet Unterstützung im Rahmen der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.