Neubau einer Feuerwache mit angegliederter Rettungswache
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 (1) BauGB aufgrund F- und B-Plan Änderung
Der Bereich Stadtplanung weist auf die in Kürze beginnende Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Bau einer neuen Feuerwache für den Bereich Kücknitz und Travemünde hin. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt gemäß § 3 (1) BauGB aufgrund der103. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Travemünder Landstraße / Feuerwache und Bebauungsplan 30.01.00 Travemünder Landstraße / Feuerwache.
Die Feuerwache 3 der Lübecker Berufsfeuerwehr an der Elbingstraße in Lübeck Kücknitz soll, zur besseren Versorgung Travemündes, auf das als Stachelbeerkamp bezeichnete Flurstück zwischen der Travemünder Landstraße und der K20, Abfahrt der B75 zum Skandinavienkai, südlich des ehemaligen Bahnhofes Pöppendorf verlegt werden. Durch die verbesserte Lage der Feuerwache und die damit verbundene optimale Verkehrsanbindung, können die Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Travemünde und auf dem Priwall unter Beibehaltung der sicheren Versorgung des Stadtteiles Kücknitz schneller am jeweiligen Einsatzort eintreffen.
Durch die gute Anbindung an die Travemünder Landstraße zum einen und an die B 75 zum anderen soll zukünftig die festgelegte Hilfsfrist von 10 Minuten im gesamten Wachgebiet der Feuer- und Rettungswache in Kücknitz (von Dänischburg / Siems bis Travemünde mit Priwall) eingehalten werden. Dadurch können große Teile von Travemünde und bei günstigen Fährzeiten auch der Priwall erstmalig innerhalb der genannten Frist erreicht werden.
Ebenfalls positiv wirkt sich das Heranrücken der Feuerwache an den Skandinavienkai aus, da die Feuerwache 3 für Einsätze bezüglich möglicher Gefährdungen durch Gefahrgut zuständig ist und rund 80 Prozent der Gefahrguteinsätze in Lübeck am Skandinavienkai stattfinden. Durch die Bündelung des Potentials kann hier auf die Herausforderung eines wachsenden modernen Hafens geantwortet werden.
Um den geplanten Neubau der Feuerwache planungsrechtlich ermöglichen zu können, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Fläche soll künftig als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr / Rettungswache ausgewiesen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich anhand des Aushanges von Lageplänen und erster Entwurfskonzepte in der Zeit vom 1. bis einschließlich 12. November 2010 im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 im Foyer (Erdgeschoss) über die Planung informieren. Die Pläne sind von montags bis mittwochs jeweils von 8 Uhr bis 15 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr allgemein zugänglich.