Politik & Wirtschaft

Neues Fluggastrecht in Europa: Darum sind die Europawahlen 2014 so wichtig!

Kehl – Diese Woche hat das Europäische Parlament in Straßburg für eine Neufassung der Fluggastrechte in Europa gestimmt. Dabei gehen die Beschlüsse des Parlaments deutlich über die Vorschläge der Europäischen Kommission hinaus – eine gute Nachricht für die europäischen VerbraucherInnen, eine schlechte Nachricht für die Lobbyverbände der Fluggesellschaften. Eine endgültige Entscheidung wird allerdings in dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlaments nicht mehr getroffen werden können – jetzt stehen erst einmal Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten an.

Zusammenfassend sieht der Beschluss des Parlaments vor, dass Fluggesellschaften ihre Passagiere schon ab einer Verspätung von 3 Stunden mit einem Betrag von 300 bis 600 € entschädigen müssen, je nach Distanz des Fluges. Dazu sollen die „außergewöhnlichen Umstände“, mit denen Fluggesellschaften häufig Entschädigungen verweigern, klar definiert werden  (Kollision mit Vögeln, Vulkanausbrüche etc.). Auch interessant: Das Verfahren, mit dem Verbraucherinnen ihre Ansprüche geltend machen können, soll stark vereinfacht werden.

Für Bernd Krieger, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland in Kehl, macht die Straßburger Abstimmung die Bedeutung der im Mai anstehenden Europawahl deutlich. „Die Europaabgeordneten haben mehr Verständnis für die Belange der Verbraucher, als für die wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften. Bei der Straßburger Entscheidung stand der Schutz der Verbraucherinteressen  im Vordergrund und hier zeigt sich, wie wichtig es ist, dass die Menschen durch eine hohe Wahlbeteiligung bei den Europawahlen das Parlament insgesamt stärken.“

Was am Ende bei den Verhandlungen mit den einzelnen Mitgliedsstaaten herauskommt, wird man erst in der zweiten Jahreshälfte wissen, wenn das neue Europäische Parlament konstituiert ist. „Man wird sehen, wie die Mitgliedsstaaten diese Verhandlungen führen“, sagt Bernd Krieger, „hoffentlich werden die erweiterten Fluggastrechte in diesen Verhandlungen nicht wieder aufgeweicht.“

Der Verbraucherschutz ist einer der Bereiche, in denen die 500 Millionen Europäerinnen und Europäer das Konzept „Europa“ als etwas Hilfreiches, Nützliches und Positives erleben. Da bei der Europawahl 2014 auch der neue Präsident der EU-Kommission festgelegt werden soll und damit EU-Kommission und Parlament noch näher zusammenrücken, kann auch der Verbraucherschutz in der kommenden Legislaturperiode große Fortschritte machen. Daher ist die Empfehlung von Bernd Krieger ganz klar – „Am 25. Mai 2014 wählen gehen!“.