Neues Haus für Sicherungsverwahrte in der JVA Lübeck
KIEL. In der Justizvollzugsanstalt Lübeck soll ein neues Haus zur Unterbringung der
in Schleswig-Holstein einsitzenden Sicherungsverwahrten gemäß den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes gebaut werden. Nachdem verschiedene Kooperations-
verhandlungen zur gemeinsamen Unterbringung mit norddeutschen Ländern ge-
scheitert sind, wird damit nun baulich eine landeseigene Lösung umgesetzt. Dazu erklärte Justizminister Emil Schmalfuß heute (9. Februar): „Es war gut, das wir neben
den Gesprächen über gemeinsame Einrichtungen auch immer an einer eigenen Lö-
sung gearbeitet haben. So können wir nun sofort mit den Arbeiten zur Errichtung des
neuen Gebäudes auf dem Gelände der JVA Lübeck beginnen. Dort sind bereits jetzt
Sicherungsverwahrte untergebracht. Ab 2013 werden dann in den neuen Räumlich-
keiten alle Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt sein.“
Schmalfuß bedauerte, dass verschiedene Kooperationsmodelle unter den norddeut-
schen Ländern nicht zustande gekommen seien. „Es gab Überlegungen über eine
große Lösung, die durch den Ausstieg Niedersachsens hinfällig wurden. Anschlie-
ßend hatte Mecklenburg-Vorpommern uns ein Angebot zur Unterbringung unserer
Sicherungsverwahrten in einer dort neuzubauenden Einrichtung gemacht. Nach aus
unserer Sicht sehr konsensorientierten und erfolgversprechenden Gesprächen wurde
dieses Angebot dann aber wieder zurückgezogen. Anschließend haben wir uns –
auch mit Blick auf die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Zeitschiene –
entschieden, unsere eigene Lösung umzusetzen.“
Für die Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung von Sicherungsverwahrten in
der JVA Lübeck hat das Justizministerium bereits einen Antrag gestellt. Auf dem Ge-
lände gibt es dafür zwei mögliche Standorte. Da die JVA Lübeck in Schleswig-
Holstein bereits jetzt für die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zuständig ist,
verfügt sie über die notwendigen Sicherungsanlagen, insbesondere in Bezug auf ei-
ne moderne Außenumwehrung. Für das neue Gebäude ist geplant, zwei Wohngrup-
pen mit jeweils acht Personen zu schaffen, sowie eine Abteilung für vier Personen.
Die GMSH hat dafür ein detailliertes Raumprogramm erstellt, das den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes und der jüngsten Rechtsprechung entspricht. Die
Raumfläche je Platz beträgt 20 qm zzgl. Kochnische und Nasszelle; insgesamt 28
qm. Die GMSH schätzt die Baukosten inklusive Baunebenkosten auf 7, 9 Millionen
Euro. Hinzu kämen laufende Kosten, nach derzeitigem Stand bei einer Vollbelegung
in Höhe von 1, 8 Millionen Euro jährlich, wovon rund eine Million Personalkosten
sind.