Lübeck Lupe

Neues Landesnaturschutzgesetz – Knicks adé

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Angesichts der heutigen Verabschiedung des neuen Landesnaturschutzgesetzes erklärte der schleswigholsteinische Bundestagsabgeordnete Lutz Heilmann, naturschutzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:
Ohne Not und im Hauruckverfahren beschließt der Landtag heute eine grundlegende Änderung des Landesnaturschutzgesetzes. Das alte Landesnaturschutzgesetz war in vielen Fällen vorbildlich und keinesfalls veraltet. Wenn nun unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus viele bewährte detaillierte Vorschriften abgeschafft werden, hat das Ministerium zukünftig freie Bahn. Durch das Abschieben vom Gesetzgeber auf Verordnungen des Ministeriums entmachtet sich der Landtag selbst. Wenn in einem Landesgesetz aber nur noch das steht, was auch im Bundesgesetz steht, sind die Landtage eigentlich überflüssig. Außerdem ist das Rechtsstaatsprinzip in Gefahr, wenn die wesentlichen Bestimmungen wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert nicht mehr vom Gesetzgeber, sondern
von der Verwaltung festgelegt werden. Die gesetzgeberischen Kompetenzen der Länder – die im Zuge der Föderalismusreform für den Naturschutz sogar deutlich ausgeweitet wurden – wurden von den Ländern mit der Begründung gefordert, besser auf regionale Besonderheiten eingehen zu können. Das prominenteste Opfer des
neuen Gesetzes sind nun aber ausgerechnet die für Schleswig-Holstein charakteristischen Knicks, die mit diesem Gesetz nun fast ungehindert abgeholzt und abgebaggert werden können. Das bestätigt meine Befürchtungen, dass die Länder die Kompetenzen im Naturschutz nicht für mehr, sondern für weniger Naturschutz nutzen werden. Das zeigen auch die jüngsten Verordnungen des
Landesumweltministeriums. Wirtschaft und Landnutzer werden sich freuen, wenn sie zukünftig gar keine Rücksicht mehr auf den Naturschutz nehmen müssen. Aber auch wenn dies angesichts hoher Arbeitslosigkeit populär klingt:
Naturschutz ist kein Luxus. Er sichert unsere Lebensgrundlagen, die gerade angesichts des Klimawandels extrem bedroht sind. Deswegen löst das neue Naturschutzgesetz keine Probleme, sondern erschwert es der Natur, dem Klimawandel gewappnet zu sein.