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NGG lehnt Pläne der Bundesregierung ab: Mehr Kosten, mehr Druck: NGG kritisiert Zuckersteuer-Pläne

Symbolfoto: Gemini KI generiert_(c) TBF · Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) lehnt die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke ab. Aus Sicht der NGG wird eine solche Abgabe ihr gesundheitspolitisches Ziel verfehlen und stattdessen Beschäftigte, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die heimische Getränkeindustrie belasten. Die Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie beschäftigt insgesamt mehr als 674.000 Menschen. Die geplante Steuer würde zwar unmittelbar vor allem die Getränkeindustrie treffen, hätte aber auch Auswirkungen auf vor- und nachgelagerte Bereiche. Allein in der NGG-Region Lübeck arbeiten über 9000 Beschäftigte in der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie.

Besonders betroffen wären dabei Beschäftigte in der Getränkeherstellung, beispielsweise bei Coca-Cola und anderen Betrieben der Getränkeindustrie. „Eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke würde zahlreiche Betriebe zusätzlich belasten“, kritisiert Michael Belamon, Gewerkschaftssekretär der Region Lübeck. „Es fehlt eine belastbare Analyse der Folgen für Arbeitsplätze, Standorte, Lieferketten und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der deutschen Nahrungsmittel- und Getränkeproduktion“, so Belamon weiter.

Kritisch bewertet die NGG auch die sozialen Folgen. „Wer wenig verdient, gibt einen deutlich größeren Anteil seines Einkommens für den täglichen Konsum aus“, so Belamon. „Eine Zuckersteuer würde ausgerechnet jene Haushalte zusätzlich belasten, die bereits besonders stark unter den gestiegenen Lebenshaltungskosten leiden. Bestehende soziale Ungleichheiten würden dadurch weiter verschärft.“

Die Idee für die neue Steuer stammt aus den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit (FKG) vom 30. März 2026. Diese schlägt einen Steuersatz von 26 Cent pro Liter für Getränke mit einem Zuckergehalt von 5 bis 8 Gramm pro 100 Milliliter sowie einen Steuersatz von 32 Cent pro Liter für Getränke mit einem Zuckergehalt von mehr als 8 Gramm pro 100 Milliliter vor.

Die geplante Steuer bedeutet einen tiefen Griff in die Taschen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Je nach Zuckergehalt könnte sich ein Getränkekasten (12 mal 1 Liter) um ca. vier bis fünf Euro verteuern. Ein Beispiel: Ein Limonaden-, Spezi- oder Softdrinkkasten für derzeit 12,99 Euro mit 10 Gramm Zucker pro 100 Milliliter könnte künftig 17,56 Euro kosten. Das entspräche einer Preissteigerung von 35 Prozent.

Zudem warnt die NGG vor den Folgen einer überhasteten Einführung der Steuer: Eine Einführung bereits zum Jahresbeginn 2027 würde Betrieben, Beschäftigten und Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten ihren Betriebsräten kaum Zeit lassen, Produktionsplanung, IT-Systeme, Preislisten, und Verträge anzupassen.

Aber auch eine spätere Einführung im Laufe des Jahres wäre problematisch. Sollte die Steuer erst im zweiten Halbjahr 2027 in Kraft treten, träfe sie die Branche ausgerechnet während der Sommerhochsaison. In dieser Zeit laufen die Getränkehersteller am Limit. Kurzfristige Preisanpassungen, veränderte Absatzmengen und zusätzliche Umstellungen würden die Produktionsplanung erheblich erschweren. Für die Beschäftigten drohten mehr Überstunden, zusätzliche Schichten, kurzfristige Änderungen von Dienstplänen und eine noch geringere Planbarkeit ihrer Freizeit.

Die NGG wertet die Pläne der Bundesregierung vor allem als Versuch, Lücken im Bundeshaushalt zu schließen. „Statt die Verbraucherinnen und Verbraucher zu belasten, sollte die Bundesregierung endlich hohe Erbschaften stärker besteuern und die Wiedereinführung der Vermögensteuer in den Blick nehmen“, erklärt Belamon. „Damit ließen sich Mehreinnahmen erzielen, ohne die breite Bevölkerung zusätzlich zur Kasse zu bitten.“

Die NGG unterstützt ausdrücklich das Ziel einer gesunden Lebensweise und Ernährung. Statt Lenkungssteuern fordert sie eine stärkere Ernährungsbildung in Kitas und Schulen, bessere Informations- und Aufklärungsangebote sowie ein kostenfreies und qualitativ hochwertiges Kita- und Schulessen. „Das ist wirksamer und sozial gerechter als neue Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Belamon.

„Die Menschen haben die Preissteigerungen der vergangenen Jahre längst im Geldbeutel zu spüren bekommen. Zusätzliche Belastungen an der Ladenkasse sind das falsche Signal.“

Berechnungsgrundlage für einen Kasten Softdrinks mit 9 g Zucker pro 100 ml (Steuersatz: 32 Cent pro Liter):
12 Liter × 0,32 € = 3,84 €
zzgl. 19 % Mehrwertsteuer:
3,84 € × 1,19 = 4,57 €
Verteuerung pro Kasten: 4,57 €