Nordelbische Synode entscheidet sich für neues Bischofsmodell

Kirche wird künftig von einem Landesbischof geführt
Rendsburg (nr). An der Spitze der Nordelbischen Evangelisch- Lutherischen Kirche (NEK) wird zukünftig ein Landesbischof beziehungsweise eine Landesbischöfin stehen. Aber auch in den neu zu bildenden Sprengeln Nord und Süd wird es das bischöfliche Amt geben. Zwischen den drei Bischofspersonen werden die Aufgaben aufgeteilt. Der Vorsitzende der Kirchenleitung, der Schleswiger Bischof Dr. Hans Christian Knuth, bezeichnete dieses Ergebnis als einen „abgewogenen, guten Kompromiss“. Knuth weiter: „Der Beschluss ist gefasst aus der gemeinsamen Verantwortung, das Beste für Nordelbien zu diesem geschichtlichen Zeitpunkt zu erreichen und für die bischöfliche Leitung die klarste und praktikabelste Lösung zu finden.“ Der Kompromiss sei der Ausdruck des Bewusstseins, dass alle Beteiligten eine gemeinsame Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit kirchlicher Strukturen tragen. „Nicht alle eigenen Vorstellungen können ihre Umsetzung finden. Aber in der Einigung auf ein mehrheitsfähiges Modell liegt ein Gewinn für alle“, betonte Knuth.
Der Landesbischof wird auf zehn Jahre gewählt und ist für die geistliche Leitung und Aufsicht in der NEK verantwortlich. Er vertritt Nordelbien im kirchlichen Leben, gegenüber der Landesregierung in Schleswig-Holstein und dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg. Die geistlichen Leitungsaufgaben in den Sprengeln nehmen die jeweiligen Bischofspersonen wahr, sie vertreten die NEK in Abstimmung mit dem Landesbischof/der Landesbischöfin im kirchlichen und öffentlichen Leben in ihrem Amtsbereich. Ordination und Visitation gehören unter anderem weiterhin zu ihren Aufgaben und Rechten. Aus dem bisherigen Bischofskollegium wird ein Bischofsrat, der vom Landesbischof geleitet wird und der der Abstimmung und Koordinierung der Aufgaben dient.
Bischof Dr. Knuth betonte, dass es in der Debatte nie nur um Einsparungen gegangen sei. Im Gegenteil: „Gerade in der Frage des bischöflichen Amtes geht es primär um die theologisch angemessene Form der geistlichen Leitung der Gesamtkirche“, so Knuth.
Der Sitz des landesbischöflichen Amtes ist an den Sitz der Kirchenleitung und des Nordelbischen Kirchenamtes gebunden, wird also in Kiel sein. Predigen soll der Landesbischof allerdings in Lübeck, wodurch der Hansestadt ein hoher Stellenwert zukommen wird. Bischof Dr. Knuth: „Da die öffentliche Wirkung des Bischofs im Wesentlichen durch das Wort geschieht, kommt daher der Predigtstätte eine besondere Bedeutung zu. Entgegen mancher Stimmen bleibt Lübeck als Bischofsstadt durch diese Regelung hervorgehoben.“
In diesem Zusammenhang verurteilte Bischof Knuth Angriffe in den Medien auf die Lübecker Bischöfin Bärbel Wartenberg- Potter: „Die Kampagne ist unsachlich, unfair und ungerechtfertigt.“ Auch sie habe einen Kompromiss eingehen müssen, „der ihr nicht leicht gefallen ist.“
Über die personelle Ausgestaltung, die Bezeichnung der neuen Sprengel und weitere Details sind dagegen noch keine Beschlüsse gefasst worden. Voraussichtlich im kommenden Jahr wird sich die Synode mit den erforderlichen Kirchengesetzen befassen. Diese Gesetze, die zugleich eine Verfassungsänderung bedeuten, regeln dann die konkrete Umsetzung des heutigen Beschlusses; und hierfür ist dann eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich.
