Open Doors: Wiederholte Razzien gegen Baptistengemeinden
Am Sonntag, den 19. April 2026, leiteten zwei Beamte der kirgisischen Geheimpolizei eine Razzia während eines Gottesdienstes in einer Baptistengemeinde in der Hauptstadt Bischkek. Das berichtet die Menschenrechtsorganisation Forum 18. Es ist bereits die zweite Razzia gegen die Gemeinde, die schon im September 2025 von den Behörden durchsucht worden war. Nach beiden Razzien verhängten die Behörden pauschale Geldstrafen in Höhe von etwa zwei durchschnittlichen Wochenlöhnen gegen die Gemeindeleiter, da sie eine religiöse Versammlung ohne staatliche Registrierung abgehalten hatten.
Pastor Dmitry Golovin weist den Vorwurf eines Fehlverhaltens zurück. Er verweist auf Artikel 34 der kirgisischen Verfassung, der das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit garantiert.
„Jeder hat das Recht, einzeln oder gemeinsam mit anderen jede beliebige Religion zu bekennen oder überhaupt keine Religion zu bekennen“, heißt es in Teil 2 von Artikel 34. Seine Berufung gegen die im April 2026 verhängte Geldstrafe soll diesen Monat vor dem Lenin-Bezirksgericht in Bischkek verhandelt werden.
Auch im Dorf Vasilyevka, nahe der Haupstadt Bischkek, führte die Geheimpolizei dieses Jahr eine Razzia gegen eine Baptistengemeinde durch. Am 25. Januar störten die Beamten den Gottesdienst und befragten den Pastor und weitere Gemeindemitglieder.
Etwa drei Wochen später versiegelte die Polizei eine Tür des Versammlungsraums. Eine zweite blieb jedoch geöffnet, sodass sich die Gemeinde weiterhin treffen kann.
Pastor der reformierten Adventisten verhaftet, gefoltert und ausgewiesen
Auch andere nicht registrierte Gemeinden sind im Visier der Behörden, wie zum Beispiel die reformierten Adventisten. Am 9. April verwies die Geheimpolizei den 66-jährigen Pastor Pavel Shreider des Landes, obwohl er in Kirgisistan geboren ist.
„Sie setzten ihn in ein Auto, brachten ihn zur Landesgrenze und verhängten ein Wiedereinreiseverbot gegen ihn“, berichtete
eine Kontaktperson gegenüber Forum 18.
Pastor Shreider war im November 2024 verhaftet worden. Beamte durchsuchten sein Wohnhaus sowie die Wohnungen von zehn weiteren Gemeindemitgliedern. Sie beschlagnahmten Tausende von Büchern (darunter auch Bibeln) sowie Bargeld und Mobiltelefone.
Nach der Festnahme folterten Beamte Pastor Shreider und ein weiteres Gemeindemitglied während der Verhöre: „Fünf Beamte versetzten mir Schläge gegen Kopf und Brust und traten mir von hinten gegen die Wirbelsäule“, schrieb Pastor Shreider in einer Beschwerde vom November 2024; die zuständigen Beamten wurden jedoch nicht zur Verantwortung gezogen.
Pastor Shreiders Gemeinde wurde im März 2025 als „extremistische“ Organisation eingestuft und verboten. Im Juli wurde der Pastor zu drei Jahren Haft und anschließender Ausweisung verurteilt.
Der Oberste Gerichtshof wandelte diese Strafe am 25. März 2026 in eine Geldstrafe in Höhe von drei durchschnittlichen Monatsgehältern um. Pastor Shreider beglich die Strafe und wurde noch am selben Tag freigelassen. Darauf folgte seine Ausweisung am 9. April.
Staatliche Kontrolle gegen Kirchen weitet sich aus
Offiziell garantiert die kirgisische Verfassung Religionsfreiheit. Die Ausübung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit ohne staatliche Registrierung gilt jedoch als illegal und ist strafbar. Am 1. Februar 2025 trat in Kirgisistan ein neues Religionsgesetz in Kraft. Dadurch wird die staatliche Kontrolle ausgeweitet:
Die Registrierungsvorschriften sind strenger und die Strafen härter. So muss eine Gemeinde beispielsweise eine Mindestzahl von 500 erwachsenen Mitgliedern aufweisen können, um eine Registrierung zu erhalten. Das ist für die meisten Kirchen unmöglich.
Auf dem Weltverfolgungsindex 2026 steht Kirgisistan an 40. Stelle unter den Ländern, in denen Christen am stärksten wegen ihres Glaubens verfolgt werden. Das ist eine Verschlechterung um 7 Plätze gegenüber dem Vorjahr, in dem das Land noch Platz 47 belegte.
Quelle: Forum 18, Open Doors

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