Lübeck Lupe

Planfeststellungsbeschluss: ein Schlag gegen den Flughafen

KueselUwe
Von Uwe Küsel

Mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Start- und Landebahn und für die Verlängerung des Taxiway C vom 25. Januar 2005 hat die Landesregierung dem Flughafen einen schweren Schlag versetzt. Die Auflagen für die Flughafen Lübeck GmbH sind schlimmer als befürchtet. Mit Rücksicht auf ein in der Nähe des Flugplatzes vorhandenes Kranichpaar darf vom 1. Februar bis 30. Juni eines jeden Jahres nicht gebaut werden… Vor Baubeginn überhaupt müssen Baumfällarbeiten durchgeführt werden. Diese können wegen der Baumschutzverordnung in diesem Jahr aber erst ab Oktober durchgeführt werden. Spätestens ab Mitte November dieses Jahres ist dann wegen des feuchten Erdbodens in den Wintermonaten nichts mehr möglich. Und im Jahr 2006 darf dann mit Rücksicht auf die Kraniche erst ab 1. Juli wieder weitergebaut werden. Auch in den darauffolgenden Jahren darf aus dem gleichen Grund jeweils vom 1. Februar bis 30. Juni nicht gebaut werden. Dieses dürfte dazu führen, dass die geplante Bauzeit sich mindestens verdoppelt und selbstverständlich wird auch eine Preissteigerung damit einhergehen. Vermutlich dürfte deshalb auch neu ausgeschrieben werden müssen. Nach meiner Ansicht sind diese Auflagen für den Flughafen unzumutbar. Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss gefährdet das im Gange befindliche Privatisierungsverfahren in höchstem Maße. Niemand kann wissen, ob ein Investor noch Interesse hat, wenn der Ausbau des Flughafens sich wegen dieser unsinnigen Auflage so in die Länge zieht. Einen Planfeststellungsbeschluss dieser Qualität hätte es unter einer anderen Landesregierung vermutlich nicht gegeben.