Bauen & Wohnen

Planungen zum Fehmarnbelt-Tunnel ungenügend: Geprüft und durchgefallen

Das laut Fehmarn A/S „am gründlichsten vorbereitete und transparenteste Infrastrukturgroßprojekt in Europa“ ist bei der ersten Prüfung durch die Öffentlichkeit durchgefallen. Die für Umweltuntersuchungen ausgegebenen 70 Millionen Euro sind vergeudet. Die daraus entstandenen Antragsunterlagen für die deutsche Baugenehmigung verdienen nur ein Ungenügend, weil in wesentlichen Teilen unvollständig und lückenhaft. Behaupteter Anspruch und Wirklichkeit liegen hier weit auseinander. Dies zeigen schon allein die über 570 Seiten an Einwendungen zu den Antragsunterlagen, die das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung und der Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein zusammen mit 12 weiteren Umweltvereinen mit der fachlichen Unterstützung von Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Mecklenburg bei der Anhörungsbehörde abgegeben haben. Der Umfang der Einwendungen verdeutlicht, mit welchem geringen Problembewusstsein die Femern A/S ihre Entwurfsplanungen erstellt und die gesetzlich vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt hat. ´

Der Umfang der Planfeststellungsunterlagen mit etwa 9.000 Seiten täuscht demgegenüber. Vielfältige Wiederholungen machen die Texte ermüdend und unübersichtlich. Die Datenflut verschleiert, dass viele relevante Daten, etwa zum Zugverhalten von Vögeln, Fledermäusen und Schweinswalen, gar nicht erhoben wurden. Zu Unrecht wird das Bestehen von Verbotsbeständen im europäischen Artenschutzrecht und Gebietsschutz verneint.

Den gesamten Ausgleich für den Eingriff in den Fehmarnbelt mit der Begründung, man könne einen derartigen Eingriff nicht ausgleichen, durch eine Geldzahlung von lächerlichen 20 Mio Euro ersetzen zu wollen, ist nicht nur falsch, sondern vor allem ein Affront gegen den gesetzlichen Naturschutz in Deutschland und dessen Herzstück, die Eingriffsregelung.

Darüber hinaus wirft die Planung grundsätzliche und ungelöste Probleme des Völker-, Verfassungs- und Umweltrechts auf, die das ganze Projektkonzept in rechtlicher Hinsicht schon von Anbeginn der Planungen und politischen Entscheidungen höchst verwundbar machen.

Für Deutschland und die Europäische Union wird sich die Feste Fehmarnbeltquerung zu einem echten Testfall für deren Rechtssysteme entwickeln. Werden die Politik oder die in Verordnungen, Gesetze oder Richtlinien gegossenen Versprechungen des gesetzten Rechts obsiegen?

Einen Planfeststellungsbeschluss, für Stuttgart 21, der vom damaligen Ministerpräsidenten Öttinger mit der Brechstange in Baden-Württemberg durchgesetzt wurde, darf und wird es in Schleswig-Holstein nicht geben. Deswegen ist auch die Erwartung der dänischen Regierung auf einen Baubeginn im Sommer 2015 völlig absurd – es sei denn, es gibt, trotz aller gegenteiligen Beteuerungen, doch noch eine Trickserei über das Bergrecht – dort ist ein Baubeginn auch ohne vorherigen Planfeststellungsbeschluss möglich.