PM LfU: Rund 450 Gemeinden gehen mit Lärmaktionsplänen gegen Lärmprobleme an
Lärm ist eine der größten Umweltbelastungen für viele Menschen. Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde ein Instrumentarium geschaffen, um Lärmbelastungen zu beurteilen und ihnen entgegenzuwirken. Etliche Kommunen in Schleswig-Holstein haben bereits Lärmaktionspläne erstellt. Nun sind diese Lärmaktionspläne bis Mitte 2024 auf Grundlage neuer Lärmkarten zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Dabei ist auch aktive Mitarbeit von Bürgern gefragt.Lärmkarten für mehr als 400 Städte und Gemeinden sind über die Internetseite des Landes unter www.laerm.schleswig-holstein.de einsehbar.
Mehr zu den Lärmkarten auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/presse/pressemitteilungen/presse_LLUR/2022/1222/LLUR_221214_laermkarten.html
Heute findet übrigens in Flintbek (Kreis Rendsburg-Eckernförde) eine ausgebuchte Veranstaltung statt, bei der das Landesamt für Umwelt (LfU) und das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR) Mitarbeiter von Kommunen und andere Akteure informieren über die Lärmaktionsplanung. Es geht um Fragen zum Verfahren, zu Inhalten der Lärmaktionspläne und neue Berichtspflichten.
Rund 450 Gemeinden gehen mit Lärmaktionsplänen gegen Lärmprobleme an
FLINTBEK. Lärm ist eine der größten Umweltbelastungen in Europa. Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur leben 20 Prozent der EU-Bevölkerung in Gebieten, in denen die Lärmbelastung als gesundheitsschädlich gilt. Es wird geschätzt, dass dauerhafte Lärmbelastung in Europa jedes Jahr 41.000 neue Fälle von Herzerkrankungen und 11.000 vorzeitige Todesfälle verursacht.
Um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen entgegen zu wirken, stellen circa 450 Gemeinden mit Hauptverkehrsstraßen noch bis zum 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/ auf. Die Öffentlichkeit erhält dabei rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) empfiehlt, insbesondere an Hauptverkehrsstraßen die Möglichkeiten zu nutzen, im Rahmen der Mitwirkung der Öffentlichkeit der Gemeinden Lärmprobleme zu benennen, Ideen einzubringen und den Bedarf an Abhilfe zu formulieren.
Die Mitwirkung der Öffentlichkeit kann sehr unterschiedlich gestaltet werden. In jedem Fall muss der Entwurf des Lärmaktionsplans veröffentlicht und ausgelegt werden. In einigen Kommunen werden Workshops oder andere Veranstaltungen durchgeführt. Empfehlenswert ist eine öffentliche Beratung des Themas mit Rederecht für die Bürgerinnen und Bürger in den Sitzungen der Gemeindevertretung oder der Ausschüsse.
In den meisten Gemeinden wurde in den vergangenen Jahren bereits ein Lärmaktionsplan aufgestellt. Die Umsetzung und Wirksamkeit des Planes wird nun – ebenfalls unter Beteiligung der Öffentlichkeit – bis Mitte 2024 überprüft.
Grundlage sind Lärmkarten, die überwiegend vom LfU ausgearbeitet und im Geoportal Umgebungslärm des Landes unter www.laerm.schleswig-holstein.de veröffentlicht wurden.
Um die Kommunen zu unterstützen, informierten das Bildungszentrum Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR) und das LfU heute Mitarbeiter von Ämtern, Städten, Gemeinden und Ingenieur-Büros sowie interessierte Bürger bei einer Veranstaltung in Flintbek (Kreis Rendsburg-Eckernförde). Das Interesse war groß. Das Seminar zur Lärmaktionsplanung war mit 75 Teilnehmern ausgebucht. Es ging unter anderem um die Chancen, Erwartungen und Realitäten im Lärmschutz und nachhaltige Mobilität im ländlichen Raum als Baustein für langfristige Strategien zum Lärmschutz.
Neue Berichtspflichten der EU-Kommission zur Lärmaktionsplanung erfordern eine digitale Berichterstattung, für die eine neue Funktion im Geoportal www.laerm.schleswig-holstein.de implementiert wurde. Die abgeschlossenen Berichte der Kommunen können dort von der Öffentlichkeit eingesehen werden.