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POL-HL: HL / Bad Schwartau / 17-Jähriger liefert sich Verfolgungsfahrt mit der Polizei

Lübeck (ots) – Am Montagabend, 09.05.2022, hat sich eine Verkehrskontrolle zu einer Verfolgungsfahrt entwickelt, die erst nach einigen Kilometern gestoppt werden konnte und dem flüchtenden Fahrer am Ende mehrere Strafanzeigen einbrachte. Gegen 22.25 Uhr wollte eine Streife des 1. Polizeirevieres Lübeck in der Schwartauer Landstraße einen Peugeot 206 für eine Verkehrskontrolle anhalten, nachdem der 17-jährige Fahrer zuvor durch eine unsichere Fahrweise aufgefallen war. Die Halteaufforderungen mittels Lichtlaufleiste wurde jedoch ignoriert, ebenso wie das daraufhin eingeschaltete Blaulicht und Martinshorn. Der flüchtende Peugeot beschleunigte stattdessen und wollte sich offenbar der Kontrolle entziehen, so dass weitere fünf Streifenwagen hinzugezogen wurden. Der Fahrer flüchtete zunächst über die Memelstraße, die Vorwerker Straße und die Straße Zum Vorwerk in die Hauptstraße in Bad Schwartau. Auf dieser Strecke überfuhr er auch eine rote Ampel, wobei jedoch niemand gefährdet wurde. Anschließend ging es über die Cleverbrücker Straße weiter bis zur Straße Tremskamp, wo dem Peugeot schließlich mit einem quergestellten Streifenwagen der Weg abgeschnitten wurde. Der 17-jährige Lübecker weigerte sich anschließend, aus dem Auto auszusteigen, so dass er von den Beamten aus dem Fahrzeug gezogen wurde. Im Zuge der ersten Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Fahrer den Peugeot am selben Abend in der Reiferstraße in Lübeck entwendet bzw. unbefugt in Gebrauch genommen hatte, was die betroffene Fahrzeugnutzerin bislang noch gar nicht bemerkt hatte. Der Fahrer war außerdem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und wurde anschließend mit einem Streifenwagen zum 1. Polizeirevier Lübeck gebracht. Unterwegs beleidigte der 17-Jährige dann noch zwei Polizeibeamte, was eine weitere Anzeige zur Folge hatte. Schließlich wurde der Lübecker an eine Erziehungsberechtigte übergeben. Gegen den Fahrer wird wegen nun wegen des Verdachts des Diebstahls, des Unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges, der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Beleidigung ermittelt. Zu diesem Ermittlungskomplex gehören der Vollständigkeit halber auch die beiden Ordnungswidrigkeiten wegen der Missachtung der Anhalteaufforderung sowie des Rotlichtverstoßes dazu.

Quelle: presseportal.de