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POL-HL: HL-Innenstadt / Mit dem Rollenprüfstand hatte der Rollerfahrer nicht gerechnet

Lübeck (ots) – Montagabend (16.02.15) wurden Polizeibeamte im Rahmen ihrer Streifenfahrt auf einen Rollerfahrer aufmerksam, der mit etwa 60 km/h in der Innenstadt unterwegs war. Weil das Fahrzeug nach Meinung der Beamten zu schnell gefahren wurde, entschlossen sie sich zu einer Kontrolle. Der 36-Jährige wurde an der Bushaltestelle Holstentorplatz gegen 18.45 Uhr angehalten. Bei der Kontrolle händigte er eine Prüfbescheinigung aus, einen Führerschein besaß er nicht. Nach seinen Angaben läuft sein Motorroller 30 km/h – laut Betriebsanleitung beträgt die Höchstgeschwindigkeit für das Gefährt 25 km/h. Den Vorhalt der Polizisten, dass er mit dem Roller etwa 60 km/h gefahren sei, stellte der Lübecker in Abrede. Somit musste ein Beweis her. Ein Rollenprüfstand wurde von den Beamten des 3. Polizeireviers Lübeck angefordert, der wenig später nach Prüfung eine gemessene Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h anzeigte. Zieht man die Toleranz von 5 km/h ab, verbleibt noch immer eine vorwerfbare Höchstgeschwindigkeit des Rollers von 75 km/h. Hierfür – und das machten die Beamten dem Fahrer vor Ort klar – bräuchte er sogar den höchsten Motorradführerschein (A 1). Zur festgestellten Höchstgeschwindigkeit seines Zweirads gab der 36-Jährige nur an, dass er davon nichts wisse. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde gefertigt. Abschließend erhielt er die Auflage, seinen Roller in einer Werkstatt drosseln zu lassen. Offenbar kannte der Rollerfahrer sein Gefährt nun doch ganz gut. Denn er fragte die Beamten, ob er dies nicht selbst erledigten dürfe. Er könne in seinen Roller ein elektronisches Bauteil zwecks Drosselung selbständig montieren und ihn bei der Polizei vorführen. Gegen seinen Vorschlag hatten die Polizisten keine Einwände, so dass dem Lübecker die Werkstattkosten erspart bleiben. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Lübeck Anett Dittmer Telefon: 0451-131 2015  E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de

Quelle: presseportal.de