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POL-HL: HL-Innenstadt Nötigung mit Spielzeugpistole auf dem Lübecker Weihnachtsmarkt

Lübeck (ots) – Mittwochabend (19. Dezember 2018) hat ein Mann einer Besucherin des Lübecker Weihnachtsmarktes eine Anscheinswaffe in Form einer schwarzen Spielzeugpistole an den Kopf gehalten und sie festgehalten. Der Tatverdächtige konnte von der Polizei gestellt und vorläufig festgenommen werden. Gegen 20:15 Uhr hielten sich zwei 19 und 25 Jahre alte Frauen in der Breiten Straße im Bereich des Lübecker Weihnachtsmarktes auf. Zwischen der Pyramide und dem Kohlmarkt näherte sich der 25-jährigen Frau aus Neumünster plötzlich ein unbekannter Mann, hielt sie fest und legte einen Arm um sie. Mit der anderen Hand hielt er der Neumünsteranerin eine Anscheinswaffe in Form einer schwarzen Spielzeugpistole an den Kopf. Die 19-jährige Begleiterin der Geschädigten forderte den Mann auf sie loszulassen. Erst nach mehrmaliger Aufforderung ließ der Mann die 25-Jährige los, machte sich anschließend noch über die Frauen lustig und ging davon. Zwei Beamte der Polizeidirektion Lübeck, die im Rahmen des polizeilichen Sicherheitskonzeptes auf dem Weihnachtsmarkt eingesetzt waren, befanden sich in unmittelbarer Nähe und konnten den Mann nach Hinweis der Geschädigten kurz darauf am Kohlmarkt vorläufig festnehmen. Der 33-jährige Lübecker verhielt sich aggressiv, schrie herum, wollte weder seinen Namen nennen noch seinen Ausweis zeigen. Bei ihm fanden die Beamten eine schwarze Spielzeugpistole mit orangenem Ring an der Mündung. Zwecks Personalienfeststellung wurde er zum 1. Polizeirevier Lübeck gebracht. Während der Sachverhaltsaufnahme stellten die Beamten starken Atemalkoholgeruch bei dem Mann fest. Ein entsprechender Alkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,56 Promille. Nach Abschluss aller Maßnahmen erhielt der Lübecker einen Platzverweis für das Gebiet rund um den Lübecker Weihnachtsmarkt, im Falle der Zuwiderhandlung drohten ihm die Beamten die Gewahrsamnahme an. Die Spielzeugpistole wurde als Tatmittel beschlagnahmt. Gegen den Mann wird jetzt unter anderem wegen des Verdachts der Bedrohung und Nötigung ermittelt. Die Klärung des Tatmotives ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Quelle: presseportal.de