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POL-HL: HL St. Lorenz Nord / Plötzliches Ende eines Schäferstündchens und seine Folgen…

Lübeck (ots) – Gegen 05.00 Uhr wurden Beamte des 2. Polizeirevieres am Sonntagmorgen (11.08.2019) im Bereich der Hansehalle / Jonny-Felgenhauer-Straße von einem jungen Mann angesprochen, der das Abhandenkommen seiner Geldbörse beklagte. Der 28-jährige Lübecker berichtete den Beamten, dass er sich mit einer Bekannten auf einem nahegelegenen Parkplatz zu einem Schäferstündchen verabredet hatte. Seines Beinkleides hatte sich der Geschädigte entledigt und dieses mitsamt der in der Gesäßtasche befindlichen Geldbörse neben die Tür seines Fahrzeuges gelegt. Plötzlich habe der 28-jährige bemerkt, dass seine Hose von einem unbekannten Mann entwendet wurde und lief dem Dieb hinterher – woraufhin dieser die Hose fallen ließ und mit der Geldbörse davonrannte. Der Geschädigte habe sich seine Hose sodann wieder angezogen und die Verfolgung aufgenommen, in deren Verlauf er schließlich auf die Polizeibeamten stieß. Die Beamten begaben sich ebenfalls auf die Suche nach dem Flüchtigen, der von dem Geschädigten mit 180 bis 190 Zentimeter groß und kräftig beschrieben wurde und mit einer grauen Sweatshirt-Jacke bekleidet gewesen sei. Begleitet worden sei der Flüchtige von einer weiteren männlichen Person, die ein dunkles T-Shirt getragen haben und seine Haare kurz getragen haben soll. Beide Personen hätten ein europäisches Erscheinungsbild. Im Rahmen der Fahndung stießen die Beamten um 05.12 Uhr auf eine Person, die sich in Tatortnähe hinter einem Gebüsch versteckt hielt und auf die Aufforderung, hinter dem Gebüsch hervorzutreten, die Flucht zu ergreifen versuchte. Der ebenfalls 28-jährige Lübecker konnte nach wenigen Metern von einem Polizeibeamten eingeholt und vorläufig festgenommen werden. Es stellte sich heraus, dass der Festgenommene zwar nichts mit dem Geldbörsendiebstahl zu tun hatte, dass er jedoch für verschiedene kurz zuvor verübte Graffiti-Schmierereien an einer Stadionwand verantwortlich war (sechs leere Spraydosen führte er noch bei sich) und darüber hinaus Plastiktütchen mit einer Substanz in der Jackentasche hatte, bei der es sich um Marihuana handelte. Von den Beamten des 2. Polizeirevieres wurden daher Strafanzeigen wegen des Diebstahls der Geldbörse, wegen des Unerlaubten BTM-Besitzes und wegen Sachbeschädigung durch Graffiti-Farbschmierereien gefertigt.

Quelle: presseportal.de