POL-HL: HL-Travemünde / Diverse Bargeld- und Schmuckdiebstähle in Hotel – Tatverdächtige vorläufig festgenommen
Lübeck (ots) – +++ Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck +++ In den vergangenen Wochen häuften sich Diebstähle in einem großen Travemünder Hotel an der Trelleborgallee. Nach intensiven Ermittlungen haben Beamte der Polizeistation Travemünde nun einen Mann und eine Frau auf frischer Tat ermittelt. Sie stehen im Verdacht, diverse Bargelddiebstähle aus Hotelzimmern begangen zu haben. Gegen die beiden wird jetzt wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls ermittelt. Abgesehen hatten es der 26-jährige Mann und die 33-jährige Frau, die als Reinigungskräfte in dem Hotel arbeiteten, auf die Tresore in den Hotelzimmern. Bei der Durchführung der Reinigungsarbeiten und gleichzeitiger Abwesenheit der Gäste konnten die Tatverdächtigen mittels eines unbefugt erlangten Mastercodes die in den Hotelzimmern befindlichen Tresore öffnen und so darin gelagertes Bargeld erlangen. Die beiden sind daher verdächtig, für über 50 von Hotelgästen gemeldete Fälle der Manipulation an Tresoren verantwortlich zu sein. Der Wert des dabei entwendeten Bargeldes und Schmucks beläuft sich auf über 3.000 Euro. Die Ermittlungen dazu dauern weiter an. Am Samstagvormittag (18.12.2021) lockten die Ermittler der Polizeistation Travemünde mit Unterstützung von Spurensicherungskräften der Bezirkskriminalinspektion Lübeck die Diebe in eine Falle. Die beiden Verdächtigen wurden auf frischer Tat betroffen und wegen des dringenden Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls vorläufig festgenommen. Die Beamten konnten bei ihnen mehrere hundert Euro Bargeld und weitere Beweismittel auffinden. Nach erfolgter erkennungsdienstlicher Behandlung durch die Kriminalpolizei wurde das Duo nach Sachvortrag bei der Staatsanwaltschaft Lübeck zunächst mangels Haftgründen wieder auf freien Fuß gesetzt. Sie werden sich nach vollständigem Abschluss der Ermittlungen aber in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls in einer noch unbestimmten Zahl von Fällen verantworten müssen.
Quelle: presseportal.de