POL-HL: HL_St. Lorenz / Vergeblicher Fluchtversuch vor der Polizei
Lübeck (ots) – Eine Funkwagenbesatzung der Lübecker Polizei wurde am frühen Samstagmorgen (29.09.2018) nach dem Parkplatz einer Diskothek an der Straße „Bei der Lohmühle“ entsandt. Dort versuchte der Sicherheitsdienst, einen offensichtlich betrunkenen Mann an der Abfahrt mit einem schwarzen, Lübecker Opel Corsa zu hindern. Bei Eintreffen am Einsatzort gegen 02.00 Uhr hatten die Beamten des 2. Polizeirevieres den beschriebenen Pkw und den darin befindlichen Fahrer schnell ausfindig gemacht. Als die Funkwagenbesatzung jedoch neben dem Corsa zum Stehen kam und gerade auszusteigen im Begriff war, lenkte der Fahrer den Corsa mit quietschenden Reifen auf die Fahrbahn und brauste in Richtung Verteilerkreis „Bei der Lohmühle“ davon. Die Besatzung eines zweiten Funkwagens verfolgte das mit hoher Geschwindigkeit flüchtende Fahrzeug bis in die Pfitznerstraße, wo der Fahrer aus dem Corsa sprang und fußläufig in den Bereich der Hinterhöfe der dortigen Häuser lief. Von dort fand der Flüchtige einen Ausgang in die Schönböckener Straße, wo er wenig später von den Polizeibeamten aufgegriffen wurde, die ihm kurze Zeit vorher auf dem Parkplatz der Diskothek bereits in die Augen geschaut hatten. Ein Atemalkoholtest ergab um 02.20 Uhr einen vorläufigen Wert von 1,80 Promille, die daraufhin fällige Blutprobenentnahme wurde um 02.43 Uhr auf dem 2. Polizeirevier in der Hansestraße durchgeführt. Bei der Durchführung der polizeilichen Maßnahmen stellte sich überdies heraus, dass der 22-jährige, in Lübeck wohnhafte Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Vonseiten des 2. Polizeirevieres Lübeck wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Der Beschuldigte hatte sich auf seiner fußläufigen Flucht vor der Polizei seines Autoschlüssels entledigt. Der unverschlossene Pkw musste daher aus Gründen der Eigentumssicherung sichergestellt werden. Das Fahrzeug wurde bis auf weiteres auf dem Betriebshof des Abschleppunternehmers untergestellt.
Quelle: presseportal.de