POL-HL: Lübeck-St. Lorenz / Alkoholisierter Rollerfahrer flüchtet vor Polizei
Lübeck (ots) – Am Dienstag, 11. Januar 2022, fiel einer Streifenwagenbesatzung des 2. Polizeirveviers Lübeck ein mit zwei Personen besetzter Motorroller auf. Die Beamten entschlossen sich zu einer Kontrolle des Kleinkraftrades. Der Fahrzeugführer und sein Sozius flüchteten zwar, konnten wenig später aber gestellt werden. Gegen 23:28 befuhren die Polizeibeamten mit ihrem Streifenwagen die Straße „Bei der Lohmühle“ aus Richtung Schwartauer Alle in Fahrtrichtung Kreisverkehr Lohmühle. Auf Höhe der dortigen AVIA-Tankstelle fuhr Ihnen ein Roller im Verkehrsfluss auf der Gegenfahrbahn entgegen. Die Streifenbeamten entschlossen sich zu einer Kontrolle des Krades und wendeten ihren Streifenwagen. Dabei konnte festgestellt werden, dass der Roller auf den Parkplatz des Baumarktes Bauhaus gelenkt wurde. Während der Funkstreifenwagen sich in Richtung der Hauptzufahrt begab, konnte ein weiterer angeforderter Streifenwagen in die erste Einfahrt fahren und vor der Schranke den abgelegten Motorroller vorfinden. Die Besatzung des ersten Wagens begab sich fußläufig auf den Parkplatz und konnte die beiden Personen, die zuvor auf dem Roller saßen, aus Richtung des Rollers laufen kommend wahrnehmen. Sie versuchten wegzulaufen, konnten aber gemeinsam mit der zweiten Streifenwagenbesatzung noch auf dem Parkplatz eingeholt und festgehalten werden. Hierbei handelt es sich um zwei Lübecker im Alter von 21 und 23 Jahren. Bei ihnen wurde Atemalkohol festgestellt. Freiwillig durchgeführte Atemalkoholtests ergaben Werte im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Diese wurden durch einen zweiten, gerichtsverwertbaren Test mit einem festen Gerät auf dem Revier bestätigt. Zudem besaß keiner der beiden eine gültige Fahrerlaubnis, die für das Führen dieses Rollers erforderlich gewesen wäre. Weil vor Ort nicht geklärt werden konnte, wer der beiden jungen Männer den Roller geführt hatte, müssen sich zunächst beide wegen der Ordnungswidrigkeit, aber auch in einem Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Quelle: presseportal.de