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POL-HL: Lübeck und Ratzeburg / Fahndungsgruppe gelingt Schlag gegen Autoschieber

Lübeck (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Lübecker Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Lübeck Eine gemeinsame Ermittlungsgruppe der Polizei, die sich aus Polizeibeamten der Polizeidirektionen Ratzeburg und Lübeck zusammensetzt, ermittelt seit dem 25.01.2018 unter anderem gegen einen 42-jährigen polnischen Staatsbürger, der mutmaßlich allein im Zeitraum vom 01.12.2017 bis 06.03.2018 für elf PKW-Diebstähle der Marke Mercedes Benz, die mit einem KeylessGo-System ausgestattet sind, verantwortlich ist. Der Beschuldigte konnte nun festgenommen werden. Zur Tatausübung suchte der Tatverdächtige unter anderem Tatorte in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auf, um dort die Fahrzeuge mittels eines sogenannten Funkwellenverlängerers zu öffnen und zu starten. Im Anschluss wurden die Fahrzeuge nach Polen verbracht. Der nach derzeitigem Kenntnisstand berechnete Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 1 Million Euro. Der Tatverdächtige konnte sich bisher den Ermittlungen entziehen und hatte sich zuletzt auf den Balearen aufgehalten. Durch die zuständige Staatsanwaltschaft in Lübeck wurden aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Lübeck Fahndungsmaßnahmen veranlasst, die dazu führten, dass die Einreise des Tatverdächtigen Ende September nach Deutschland nicht unentdeckt blieb. Unter Führung der Ermittlungsgruppe wurden mit Einsatzkräften des zivilen Streifenkommandos Lübeck und des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Ratzeburg mögliche Aufenthaltsorte bzw. Fahrtrouten abgedeckt. Schließlich konnte der Gesuchte durch Polizeibeamte in Oldenburg (Oldenburg) vorläufig festgenommen werden. Der Zufall wollte es, dass er von denselben Polizeibeamten festgenommen wurde, denen er sich noch im Mai 2017 im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch Flucht entziehen konnte. Gegen ihn bestehen mehrere Europäische Haftbefehle, unter anderem aus Österreich, wo er 2013 aus der JVA in Linz flüchten konnte, in der er eine vierjährige Haftstrafe verbüßen sollte. Der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig liegt wegen der zu vollstreckenden Reststrafe von über drei Jahren bereits ein Auslieferungsersuchen vor. Allerdings wird sich der 42-Jährige zunächst voraussichtlich vor dem Landgericht Lübeck für die hier vorgeworfenen Taten verantworten müssen. Rückfragen zu dieser Medieninformation beantwortet die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Lübeck. Dr. Ulla Hingst, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Lübeck Maik Seidel, Pressesprecher der Polizeidirektion Lübeck

Quelle: presseportal.de