POL-HL: Messerattacke im Linienbus – Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen – 3. Folgemeldung
Lübeck (ots) – ++ Gemeinsame Medien-Information der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck ++ Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Lübeck am 21.07.2018 gegen den 34-jährigen Deutsch-Iraner aus Lübeck Untersuchungshaftbefehl erlassen wegen des Verdachts des versuchten Heimtückemordes mit gemeingefährlichen Mitteln in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und versuchter besonders schwerer Brandstiftung. Der Vollzug der Untersuchungshaft wurde angeordnet. Der Beschuldigte, der sich zu den Tatvorwürfen weiterhin nicht eingelassen hat, ist der Justizvollzugsanstalt Lübeck zugeführt worden. Nachdem am späteren Abend des gestrigen Tages (20.07.2018) die Aufzeichnungen der Videoüberwachung des Linienbusses ausgewertet werden konnten, besteht nunmehr der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte den mit einer großen Zahl von Fahrgästen besetzten Bus in Brand setzen und damit eine möglichst große Zahl von Menschen verletzen wollte, wo-bei er auch einen Tod von Fahrgästen billigend in Kauf nahm. Darüber hinaus besteht mit Blick auf einen durch einen Messerstich schwer verletzten Mann aus den Niederlanden der Verdacht des versuchten Heimtückemordes. Das Leben des 21-jährigen Opfers konnte durch eine mehrstündige Notoperation gerettet werden. Es besteht aktuell keine Lebensgefahr mehr. Der Beschuldigte soll versucht haben, den Busfahrer durch einen Faustschlag in das Gesicht am Löschen des Brandes zu hindern. Diesem gelang es dennoch, das Feuer mit einem Feuerlöscher zu ersticken. Die Ermittlungen werden durch das Kommissariat 1 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck geführt. Für Nachfragen und O-Töne steht Ihnen die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Lübeck, Frau Oberstaatsanwältin Dr. Hingst, am heutigen Tage bis 15.00 Uhr unter der Rufnummer 0170 5650837 zur Verfügung (Kamera O-Töne in der Travemünder Allee 9 in Lübeck). Danach werden Anfragen erst ab Montag, 23.07.2018, 09:00 Uhr beantwortet. Es wird gebeten, von Anfragen unter anderen, den Pressevertreterinnen und – vertretern möglicherweise bekannten Rufnummern von Pressesprechern der Staatsanwaltschaft oder der Polizei abzusehen. Diese werden nicht beantwortet.
Quelle: presseportal.de