POL-HL: OD-Bad Oldesloe / Verdacht eines Tötungsdeliktes im Bereich Bad Oldesloe im Oktober 2017 – Leichnam der vermissten Ivonne Runge aufgefunden- Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
Lübeck (ots) – Gemeinsame Medien-Information der Lübecker Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Lübeck: Seit November 2017 führt die Staatsanwaltschaft Lübeck ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes zum Nachteil der 39-jährigen Ivonne Runge aus Schlamersdorf. Diese war am 26. Oktober 2017 von ihrem neuen Lebensgefährten bei der Polizei als vermisst gemeldet worden, weil er sie nicht mehr erreichte und in Sorge war. Umfangreiche Suchmaßnahmen hatten bislang trotz des Einsatzes von Leichenspürhunden nicht zum Auffinden der Frau geführt. Am Donnerstag, dem 25. April 2019, hat ein Landwirt in einem Waldstück in Hammoor den Leichnam einer Frau aufgefunden, bei der es sich nach Überzeugung der Ermittler um die vermisste Ivonne Runge handelt. Am 1. Mai 2019 hat das Amtsgericht Lübeck auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaftbefehl gegen den 39 Jahre alten Ex-Lebensgefährten des Opfers wegen des Verdachts des Mordes erlassen. Gegen diesen hatte bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Ermittlungen ein Anfangsverdacht bestanden, der jedoch seinerzeit nicht verdichtet werden konnte. Der den Tatvorwurf bestreitende Beschuldigte war daher im November 2017 nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen worden. Mit dem Auffinden des Leichnams konnte nunmehr ein dringender Tatverdacht gegen den Mann aus Rümpel begründet werden. Dieser hat sich ausweislich der Standortdaten seines Mobiltelefons am späten Abend des 25.10.2017 direkt vor seinem letzten Kontakt mit dem Opfer über einen längeren Zeitraum ganz in der Nähe des Auffindeortes des Leichnams aufgehalten – nach Auffassung der Staatsanwaltschaft, um den späteren Ablageort auszukundschaften. Es besteht der dringende Verdacht, dass er die Frau bei dem anschließenden Treffen getötet und sie hinterher in das Waldstück in Hammoor verbracht hat. hat. Die genaue Todesursache konnte durch die Leichenöffnung nicht mehr geklärt werden. Der Beschuldigte hat vor der Haftrichterin keine Angaben zu dem Tatvorwurf gemacht. Er ist der Justizvollzugsanstalt Lübeck zugeführt worden. Achtung!!: Nachfragen zu dieser Medieninformation beantwortet die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Lübeck.
Quelle: presseportal.de