POL-HL: OH-Grömitz Ostseestrand / Verendeter Schweinswal – Folgemeldung
Lübeck (ots) – +++ Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck +++ Am 09.07.21 war der in Ostholstein tätige Seehundjäger zur Mittagszeit darüber informiert worden, dass mehrere Erwachsene einen kleinen Schweinswal im Badegebiet von Grömitz eingekesselt und gefangen hatten, um ihn an der Wasseroberfläche zu halten. Die Wasserschutzpolizeistation Fehmarn und die Lübecker Staatsanwaltschaft ermitteln wegen des Verdachts einer Straftat nach § 71 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Auf den Zeugenaufruf der Ermittler haben sich bislang nur einige wenige Personen gemeldet und Angaben zu dem Vorfall gemacht. Unter ihnen war allerdings auch ein Mann aus Nordrhein-Westfalen, der mitgeteilt hat, er sei einer der Erwachsenen gewesen, die im Wasser bei dem Tier waren. Der Mann wird nunmehr als Beschuldigter in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geführt und es wird ihm rechtliches Gehör zu dem Vorwurf einer Straftat nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gewährt werden. Bei dem Mann handelt es sich nicht um die mit einem Neoprenanzug bekleidete Person, die auf den bislang verpixelt veröffentlichten Fotos und dem Video abgebildet war. Den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Genehmigung der Öffentlichkeitsfahndung durch Veröffentlichung der unverpixelten Bilder bzw. des Videos hat das Amtsgericht Lübeck durch Beschluss vom 26.07.2021 abgelehnt, weil das Gewicht der Straftat nicht so erheblich sei, dass der mit der Öffentlichkeitsfahndung verbundene intensive Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person angemessen und verhältnismäßig wäre. Zeugen des Vorfalles werden weiterhin gebeten, sich telefonisch unter der Rufnummer +49 (0) 43 71 / 5030860 zu melden oder eine E-Mail an fehmarn.wspst@polizei.landsh.de zu senden.
Quelle: presseportal.de