Das interaktive Online-Magazin seit 1999

Aktuelle Nachrichten, lokale Themen aus Kultur, Wissenschaft, Sport, Politik, Wirtschaft, Rezensionen und Veranstaltungen

Besondere Neuigkeiten

POL-HL: OH Neustadt / Betrüger gibt sich als Stadtwerkemitarbeiter aus

Lübeck (ots) – Am Dienstag (03. Dezember 2019) gab sich ein Betrüger in Neustadt i. H. als angeblicher Mitarbeiter der Stadtwerke aus. Unter einem Vorwand gelangte er in die Wohnung der Geschädigten und entwendete Bargeld und Schmuck. Der Tatverdächtige ist flüchtig, die Polizei sucht Zeugen. Gegen 12:45 Uhr klingelte es an der Wohnungstür eines Mehrfamilienhauses in der Straße Weidenkamp. Die 79-jährige Bewohnerin öffnete. Der Mann vor der Tür gab sich ihr gegenüber als angeblicher Mitarbeiter der Stadtwerke aus. Es sei zu einem Wasserrohbruch im Keller des Gebäudes gekommen und er müsse in der Wohnung etwas überprüfen. Die rüstige Dame gewährte ihm Einlass. Während der vermeintlichen Überprüfung im Badezimmer der Geschädigten, gelang es vermutlich einer weiteren Person, die Wohnung zu betreten. Unbemerkt wurden Wertgegenstände aus dem Schlafzimmer entwendet. Der angebliche Mitarbeiter der Stadtwerke verabschiedete sich nach einiger Zeit. Die Kriminalpolizei in Neustadt ermittelt wegen des Verdachts des Diebstahls. In dieser Sache werden Zeugen gesucht, die Angaben zu dem angeblichen Stadtwerkemitarbeiter machen können. Er soll circa 165 bis 170 cm groß, leicht untersetzt und etwa 35 bis 40 Jahre alt sein. Der Mann sprach akzentfrei Deutsch und hatte kurze, dunkle, leicht gewellte Haare und braune Augen. Bekleidet war er mit einem blauen Overall. Hinweise zu dieser Person nehmen die Beamten unter der Telefonnummer 04561/6150 entgegen. In diesem Zusammenhang macht die Polizei erneut darauf aufmerksam, keine fremden Personen ohne vorherige Anmeldung und Absprachen in die Wohnung zu lassen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall einen Ausweis zeigen, halten Sie Rücksprache mit den Stadtwerken/ Handwerksbetrieben, bevor die Arbeiten durchgeführt werden, und informieren Sie im Zweifelsfall die Polizei.

Quelle: presseportal.de