POL-RZ: BAB 24 / Gudow – Sattelzug auf Stauende aufgefahren
Ratzeburg (ots) – Kreis Herzogtum Lauenburg/ 01.01.2011, Dienstag Heute Morgen, gegen 09.40 Uhr, kam es auf der Bundesautobahn 24, Höhe Raststätte Gudow, in Fahrtrichtung Hamburg, zu einem schweren Verkehrsunfall. Der 52-jährige Fahrer eines ungarischen Sattelzuges befuhr die BAB 24 auf dem rechten Fahrstreifen in Richtung Hamburg. Aus bislang ungeklärter Ursache fuhr der Sattelzug nahezu ungebremst auf ein vor ihm fahrendes Anhängergespann auf. Hierbei handelte es sich um einen silbernen Nissan Geländewagen mit Pferdeanhänger. In dem Anhänger wurden zwei Holsteiner-Pferde transportiert. Das Gespann fuhr auf Grund von Staubildung durch eine Tagesbaustelle Schrittgeschwindigkeit, mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Fahrerin des Nissan war eine 56-jährige Frau aus Angermünde. Auf der Rückbank saßen die 32-jährige Tochter der Fahrerin sowie deren drei Monate altes Baby. Durch das Auffahren des Sattelzuges wurde der Nissan mit Anhänger nach links auf den linken Fahrstreifen geschoben. Hierbei überschlug sich der Nissan und blieb, direkt neben der Mitteleitplanke, auf dem Dach liegen. Die beiden Frauen sowie das Baby sind hierbei leicht verletzt worden und mussten in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Die beiden Pferde wurden aus dem Anhänger geschleudert und verendeten noch auf der Unfallstelle. Nachdem der Sattelzug den Nissan mit Anhänger zur Seite geschoben hatte, fuhr er noch auf einen davor fahrenden blauen VW Touran auf, bevor er zum Stillstand kam. Der 65-jährge Fahrer des Touran sowie der Fahrer des Sattelzuges wurden ebenfalls leicht verletzt. An dem Nissan mit Anhänger, dem Touran und der Sattelzugmaschine entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Angaben zur Gesamtschadenshöhe sind derzeit nicht möglich. Die Richtungsfahrbahn Hamburg musste für ca. 1 Stunde voll gesperrt werden. Eine Umleitung erfolgt über die Raststätte Gudow. Danach wurde der Verkehr einspurig an der Unfallstelle vorbeigeführt. Gegen 11.50 Uhr waren beide Fahrstreifen wieder frei. Die Unfallursache steht noch nicht fest. Ersten Ermittlungen zufolge, liegt kein gravierender Verstoß gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften vor.
Quelle: presseportal.de