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POL-RZ: Bad Oldesloe – Auseinandersetzung am Bahnhof

Ratzeburg (ots) – Kreis Stormarn / 14.08.2011, Sonntag Am Sonntag, gegen 02.00 Uhr, kam es zu einer Bedrohung und gefährlichen Körperverletzung in der Nähe des Bahnhofes in Bad Oldesloe. Ein 19-jähriger aus Bad Oldesloe ging in Begleitung von zwei jugendlichen Mädchen, vom Bahnhof kommend, die Käthe-Kollwitz-Straße in Bad Oldesloe entlang. Dort kam ihnen eine fünfköpfige Personengruppe entgegen. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen wurde der 19-jährige von einer Person aus dieser Gruppe heraus angerempelt und danach von der gesamten Gruppe bepöbelt. Als schließlich ein aus Hamburg stammender 30-jähriger Mann der Gruppe den 19-jährigen schlagen wollte, wehrte dieser sich mit einem mitgeführten Pfefferspray. Unmittelbar darauf bedrohten zwei weitere Männer aus der Gruppe (19 und 23 Jahre alt aus Hamburg) den Oldesloer mit dem Tode, woraufhin der weglief und von den beiden Männern verfolgt wurde. In der Mommsenstraße begegnete der Flüchtende einem Streifenwagen der Polizei Bad Oldesloe und bat um Hilfe. Im Rahmen der Sachverhaltsklärung vor Ort konnte zunächst der vorab geschilderte Hergang ermittelt werden. Das Pfefferspray des 19-jährigen aus Bad Oldesloe ist sichergestellt worden. Ebenfalls sichergestellt wurde ein Einhandmesser, welches der 19-jährige Hamburger kurz vor Eintreffen der Polizei weggeworfen hatte. Inwieweit das Messer bei dem Sachverhalt eine Rolle spielt, müssen nachträgliche Ermittlungen ergeben. Während der polizeilichen Maßnahme leistete der 30-jährige Hamburger Widerstand und musste zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen werden. Der 23-jährige Hamburger verhielt sich gegenüber der Polizei ebenfalls sehr aggressiv und musste nach Nichtbefolgen eines Platzverweises ebenfalls in Gewahrsam genommen werden. Gegen mehrere Beteiligte wurden Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte eingeleitet. Insgesamt waren fünf Streifenwagen im Einsatz. Ein zunächst angeforderter RTW war letztlich nicht erforderlich.

Quelle: presseportal.de