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POL-RZ: Herzogtum Lauenburg/ 02.02.2014, Sonntag Kreisgebiet Herzogtum Lauenburg- Polizei kontrollierte Sonntagsfahrverbot für Lkw

Ratzeburg (ots) – Beamte des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers (PABR) Ratzeburg kontrollierten bis in die gestrigen Abendstunden im gesamten Kreisgebiet Lkw. In der Zeit von 13.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr kontrollierten sechs Beamte 20 Lkw und Lkw mit Anhänger. Vier Fahrer davon verstießen gegen das Sonntagsfahrverbot (§ 30 StVO). Die Beamten untersagten ihnen die Weiterfahrt bis 22.00 Uhr. Auf die Fahrer werden Bußgelder in Höhe von 75 Euro plus Gebühren und auf die Verantwortlichen in den Firmen 380 Euro plus Gebühren zukommen. Bei sechs weiteren Lkw war der Transport am Sonntag ebenfalls nicht notwendig und hätte durchaus zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt werden können. Allerdings hatten diese Fahrer alle Ausnahmegenehmigungen dabei (Erteilung durch die zuständigen Landkreise und Städte), die jedoch nicht den verwaltungsrechtlichen Anforderungen (Inhalt- gesetzliche Nebenbestimmungen und Notwendigkeit) entsprachen und nicht richtlinienkonform (z.B. Ausgestaltung der Genehmigung) ausgestellt wurden. Dieses führte für die Fahrer nicht zur Untersagung der Weiterfahrt. Die ausstellenden Behörden werden vom PABR Ratzeburg dazu angeschrieben. Eine solche Ausnahmegenehmigung kostet ca. 150 bis 200 Euro. Des Weiteren verstießen sechs Lkw- Fahrer gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten. Die hier zu erwartenden Geldbußen betragen mehrere hunderte Euro. Das niedrigste Bußgeld waren in diesen sechs Fällen 400 Euro. Bei der Kontrolle eines 35- jährigen polnischen Lkw- Fahrers auf der Raststätte Gudow in Richtung Berlin an der BAB 24 stellten die Beamten fest, dass sein 3,5 Tonnen schwerer Autotransporter erheblich überladen war. Die mögliche Zuladung betrug „nur“ 1000 Kilogramm. Allerdings wog die Ladung, ein VW Touran, schon 1613 Kilogramm. Zudem befanden sich neben diversen Kleinteilen auch noch drei weitere Mitfahrer im Lkw. Das bedeutete eine Überladung von fast 25 Prozent. Der Fahrer musste eine so genannte Sicherheitsleistung von 125 Euro leisten und sich um eine andere Transportmöglichkeit kümmern. Sein Autotransporter war dazu nicht geeignet. Sonja Kurz Pressestelle Hinweis für die Medien: ein Foto vomüberladenen Transporter gibt es per Jpg.(Mail) über die Pressestelle Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Ratzeburg PD Ratzeburg, Pressestelle Sonja Kurz Telefon: 04541-809 2010

Quelle: presseportal.de