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POL-RZ: Herzogtum Lauenburg/ 16.04.2014, Mittwoch Bundesautobahn 24 (Gudow)- Polizei kontrollierte Lebensmitteltransporter

Ratzeburg (ots) – Beamte des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers Ratzeburg kontrollierten bereits am vergangenen Mittwochnachmittag auf dem Autobahnrastplatz Gudow einen Kühltransporter. Sie hielten den 35- jährigen Lauenburger mit seinem Transporter (Iveco S2- Kastenwagen) gegen 15.30 Uhr in Fahrtrichtung Berlin im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle an. Bei dem Transporter handelte es sich um ein Kühlfahrzeug, welches laut der Ladepapiere, mit diversen „frischen“ Lebensmitteln und Tiefkühlwaren beladen war. Die Temperaturanzeige für den Laderaum, die sich in der Fahrerkabine befand, zeigte plus 17,1 Grad Celsius an. Der Schalter für die Kühlung war auf „an“. Der Fahrer sollte die Ware von seiner Firma in Hamburg aus zu verschiedenen Restaurants in Schleswig- Holstein, Mecklenburg- Vorpommern und Brandenburg bringen. Als die Beamten im Innenraum nachsahen, stellten sie fest, dass die Innentemperatur keinen Unterschied zur Außentemperatur (plus 15,5 Grad Celsius) hatte. Offensichtlich war die Kühlung defekt. Die Lebensmittel, Tiefkühlware (Fisch/ Fleisch) in Styroporkisten verpackt, transportierte der 35- jährige zusammen mit „frischen“, nicht kühlpflichtigen, Lebensmitteln. Tiefgekühlte Pommestüten lagen ungeschützt auf dem Boden der Ladefläche. Des Weiteren war der gesamte Innenraum in einem hygienisch bedenklichen Zustand. Auf dem Boden waren undefinierbare Flüssigkeiten irgendwann mal ausgelaufen und eingetrocknet. Die Polizei informierte den Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Herzogtum Lauenburg. Eine Lebensmittelkontrolleurin erschien gleich darauf an der Kontrollstelle und ordnete die Rückführung der Ware zur Firma nach Hamburg an. Die Lebensmittel müssen dort vernichtet werden. Das zuständige Veterinäramt in Hamburg wurde ebenfalls informiert. Der Fahrer und die Firma werden sich wegen des Verstoßes gegen die Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (Straftat) und des Verstoßes gegen die Lebensmittelhygieneverordnung (Ordnungswidrigkeit) verantworten müssen. Sonja Kurz Pressestelle Hinweis für die Medien: Fotos vom Transporter über Pressestelle per Jpg. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Ratzeburg PD Ratzeburg, Pressestelle Sonja Kurz Telefon: 04541-809 2010

Quelle: presseportal.de