POL-RZ: Herzogtum Lauenburg/ 27.03.2014, Donnerstag Bundesautobahn 24 (Rastplatz Gudow)- Ergebnisse Kontrolle Schwerlastverkehr
Ratzeburg (ots) – Beamte des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers Ratzeburg führten am Donnerstag, gemeinsam mit Beamten des Zolls und Mitarbeitern des Bundesamtes für Güterkraftverkehr (BAG), auf dem Autobahnrastplatz Gudow in Richtung Hamburg eine Schwerlastkontrolle durch. Insgesamt kontrollierten sie in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr 50 Fahrzeuge. Bei 18 Fahrzeugführern beanstandeten die Beamten, dass diese sich nicht an die Fahrpersonal- und Sozialvorschriften (Ruhe- und Lenkzeiten) gehalten haben. Zwei Fahrzeugführer waren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs. Ein 64- jähriger Mann aus dem Landkreis Barnim (Brandenburg) fuhr noch eine Sattelzugmaschine obwohl seine Fahrerlaubnis bereits seit dem März 2013 abgelaufen war. Dem 19- jährigen Fahrer eines Kleintransporters mit Anhänger aus Oranienburg (Brandenburg) fehlte, unter der Berücksichtigung der Gesamtgewichte beider Fahrzeuge, ebenfalls die notwendige Fahrerlaubnis. Da das zulässige Gesamtgewicht seines Gespanns durch den Anhänger bei über 3,5 Tonnen lag, das Gewicht betrug hier 4,7 Tonnen, hätte er im Besitz der Fahrerlaubnis BE sein müssen (Neuregelung 2013: Führerschein Klasse B allein reicht nicht aus- schwere Anhänger BE oder in Ausnahmefällen B 96). Die beiden Fahrer müssen sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Verstoß gegen § 21 StVG- Straftat) verantworten. Für den 19- jährigen Fahrer des Kleintransporters eine vermeidbare Strafanzeige, da nämlich sein Beifahrer die erforderliche Fahrerlaubnis besaß! Der konnte dann mit dem Gespann ab der Kontrollstelle den Weg fortsetzen. Bei dem Fahrer eines 40 Tonnen schweren Sattelzuges rochen die Polizisten während der Kontrolle Atemalkohol. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bei dem Mann ergab einen Wert von 0,78 Promille. Für den 32- jährigen Mann aus Thale (Sachsen- Anhalt) endete die Fahrt damit. Bei ihm handelte es sich bereits um den zweiten Verstoß dieser Art. Es erwarten ihn nun ein Bußgeld in einer Höhe von 1000 Euro, vier Punkte in Flensburg („Verkehrssünderkartei“) sowie ein Fahrverbot von drei Monaten. Auch für einen 40- jährigen Dänen endete mit seinem Kleintransporter die Fahrt an der Kontrollstelle. Ein freiwilliger so genannter Drogenschnelltest zeigte bei ihm ein positives Ergebnis bei Amphetaminen und Opiaten an. Er musste noch eine Sicherheitsleistung von 1000 Euro bezahlen. Sonja Kurz Pressestelle Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Ratzeburg PD Ratzeburg, Pressestelle Sonja Kurz Telefon: 04541-809 2010
Quelle: presseportal.de