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POL-RZ: Herzogtum Lauenburg- Ostholstein/ 07. und 09.10.2014 Herzogtum Lauenburg und Ostholstein- Polizei kontrollierte Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Ratzeburg (ots) – Polizeibeamte des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers (PABR) Scharbeutz, des PABR Bad Oldesloe und des PABR Ratzeburg, kontrollierten am vergangenen Dienstag und Donnerstag im Kreis Ostholstein und im Kreis Herzogtum Lauenburg insgesamt ca. 14 so genannte Lof- Fahrzeuge. An beiden Kontrolltagen waren 10 Beamte in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Einsatz. Allein am Donnerstag beanstandeten die Beamten bei mobilen Kontrollen rund um Ratzeburg von sieben kontrollierten Fahrzeugen fünf. Gleich zu Beginn musste ein 50- jähriger Fahrer aus der Nähe von Ratzeburg sein Gefährt erst einmal stehen lassen, weil er seine erforderliche Sehhilfe nicht trug. Zwischen Gudow und Kehrsen stellten die Beamten fest, dass bei der Zuckerrübenverladung die Straße erheblich verschmutzt wurde und keine Warnschilder aufgestellt waren. Außerdem war die Bankette an der Straße durch die Sattelzüge, die die Rüben abtransportieren sollten, erheblich beschädigt worden. Zuvor waren von der Spedition, die für das Verladen und Abfahren der Rüben verantwortlich war, Verkehrsschilder auf die Landstraße gestellt worden. Allerdings lag dafür keine so genannte verkehrsrechtliche Anordnung des Landkreises vor. Diese Anordnung musste der Transportunternehmer einholen. Des Weiteren war der Fahrer der „Rübenmaus“ (Rübenverlader) gerade dabei, über den öffentlichen Verkehrsraum zur nächsten Verladestelle zu fahren. Er hatte dafür aber die erforderliche Erlaubnis nicht, den die Rübenmaus gilt als Schwertransport (Gewicht 32 Tonnen, Länge 14,50 Meter!). Also musste der Transportunternehmer auch dafür die Genehmigung einholen. Die Weiterfahrt untersagten die Polizisten erst einmal. Die Beseitigung der Verschmutzung der Fahrbahn und das Aufstellen der Warnschilder übernahm der Landwirt selbst, obwohl er dazu vertraglich nicht verpflichtet war. Ein 49- jähriger Fahrer aus dem Kreis Bad Segeberg musste seinen Lkw ebenfalls stehen lassen. Er war mit einem 7,5 Tonnen schweren Lkw unterwegs, bei dem die zulässige Achslast vorne um 28,15 %, das waren 900 Kilogramm, überschritten war. Die zulässige Gesamtmasse war jedoch nur leicht überschritten, da er bereits die zuvor transportierten Neu- Reifen schon ausgeliefert hatte. Die Ladung war auch nicht ausreichend gesichert. Die beiden seitlichen Wände des Kastenaufbaus waren durch frühere Ladungssicherungsmängel bereits so beschädigt, dass die Wände schon nach außen durchbrochen waren. Ihn erwarten ein Bußgeld in einer Höhe von 140 Euro und ein Punkt in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“. Am Dienstag fehlte einem 73- jährigen Landwirt aus dem Kreis Plön bei einer Kontrolle in Sieversdorf (Kreis Ostholstein) an seinem Anhänger das erforderliche 25 km/h Schild. Das war ein Zulassungsverstoß. Die Breite der Ladung betrug über 2,80 Meter, wobei nur 2,55 Meter zulässig sind. Hinzu kam, dass die ältere Zugmaschine deutlich Betriebsstoffe verlor und zudem noch stark verölt war. Im Bereich der Hinterachse entdeckten die Beamten bereits nach der kurzen Kontrollzeit deutliche Flecken auf der Fahrbahn durch das stetig auslaufende Hydraulik- und Getriebeöl. Er muss nun mit über 100 Euro Bußgeld (alle Verstöße zusammen) und einem Punkt rechnen. Ebenfalls am Dienstag hielten die Beamten den Fahrer eines Güllewagens an der Landesstraße 57, „Petershöh“, im Kreis Ostholstein an. Bei dem voll beladenen, zulassungsfreien Güllewagen waren die Reifen porös und hatten kein Profil mehr, des Weiteren hatte der Fahrer keine Betriebserlaubnis dafür, die Bremse war fest, das Abreißseil der Bremse nicht eingehängt, das Wiederholungskennzeichen fehlte und das 25 km/h- Schild war ebenfalls nicht angebracht. Alle Verstöße zusammengerechnet werden etwa 600 Euro Bußgeld und 3 Punkte ergeben. Die Beamten der Polizei- Autobahn- und Bezirksreviere werden auch in Zukunft gemeinsam die erforderlichen Kontrollen der Lof- Fahrzeuge durchführen. Sonja Kurz Pressestelle Hinweis für die Medien: Bilder gibt es per Mail (Jpg) über die Pressestelle…………….. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Ratzeburg PD Ratzeburg, Pressestelle Sonja Kurz Telefon: 04541-809 2010

Quelle: presseportal.de