Blaulicht

POL-RZ: Nach tätlichen Angriffen erheblich verletzt und monatelang krank / Kiel: Zuwendung für zwei verletzte Polizeibeamte

Ratzeburg (ots) –

Übergabe am 7. Juli 2026 bei der Polizeidirektion Ratzeburg

Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds Andreas Breitner, Minister a.D., wird am Dienstag, 7. Juli 2026, um 11.30 Uhr, bei der Polizeidirektion 23919 Ratzeburg, Seestraße 12-14 den Polizeibeamten Sergej C. und Michael v.

L. Zuwendungen für Kur- und Betreuungsmaßnahmen übergeben.
Sergej C. ist Angehöriger der Polizeistation Bargteheide. Am Abend des 14. März 2025 wurden der Beamte und ein Kollege zur Begleitung einer mutmaßlich psychisch kranken Person in einem KTW eingesetzt. Während des Transportes soll der Patient versucht haben, auf der Autobahn zu flüchten. Die Beamten wiederum hätten versucht, ihn daran zu hindern. Die Person soll sich in einem Ausnahmezustand befunden haben und sei nicht mehr steuerbar gewesen. Der Patient habe sich gegen die Beamten gewehrt und den Kollegen ins Gesicht geschlagen. Es sei eine heftige körperliche Rangelei entstanden, in deren Verlauf der Patient zu Boden gebracht werden sollte. Schließlich soll der Tatverdächtige mit seinem Ellenbogen so stark in das Schultergelenk von POM C. gestoßen haben, dass dieser unverzüglich ein Muskelversagen des linken Arms erlitt und starke Schmerzen verspürte. Nachdem der Tatverdächtige schließlich überwältigt und fixiert werden konnte, wurde für den Beamten C. ein Krankenwagen angefordert und er für eine weitere Behandlung ins Krankenhaus nach Hamburg verbracht. Der heute 32- Jährige erlitt einen Abriss des linken Brustmuskels. Eine derartige Verletzung wird als äußerst schmerzhaft beschrieben. Anschließend war er über fünf Monate dienst- bzw. teildienstunfähig. Vom Hilfs- und Unterstützungsfonds erhält er nun einen 12- tätigen Aufenthalt in Oberbayern.
Michael v.L. ist Diensthundeführer bei der Diensthundestaffel in Lübeck. Am 13. September 2025 erhielt er den Auftrag, Kollegen der Polizeistation Bad Schwartau bei Auseinandersetzungen in einer Kneipe zu unterstützen. Eine stark alkoholisierte Person soll sich dort den Beamten gegenüber sehr aggressiv und renitent gezeigt haben. Es gelang, diese Person zu fixieren, um ihn in den Polizeigewahrsam zu verbringen. Doch er habe sich im Fahrzeug sehr aggressiv gebärdet, soll gestoßen , getreten, gespuckt, und sich aufgebäumt, sowie fortwährend geflucht und die Beamten beleidigt haben. Bei der Auseinandersetzung im Polizeifahrzeug wurde v. L. an der rechten Hand verletzt. Nach Einsatzende entdeckte er eine bläuliche Verfärbung an der rechten Mittelhand. Daraufhin suchte der heute 37-jährige v. L. eine Klinik auf. An der rechten Hand wurde eine Fraktur diagnostiziert. Eine Operation wurde notwendig. Der Beamte v.L. war mehr als vier Monate dienstunfähig. Er hat noch immer eine Fehlstellung seines rechten kleinen Fingers, die möglicherweise bleiben wird. Vom Hilfs- und Unterstützungsfonds erhält er nun für sich und seinen Sohn einen 11-tägigen Aufenthalt im CenterParc Allgäu.
Der Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung, die es sich seit dem Jahre 2001 zur Aufgabe gemacht hat, im Dienst schwer verletzten oder gar getöteten Polizeibeamten bzw. deren Angehörigen und Familien in ihrer schwierigen Situation mit einer Zuwendung, die den speziellen Verhältnissen angemessen ist, unter die Arme zu greifen. Wie in den Jahren zuvor ist festzustellen, dass der polizeiliche Alltag – Präsenzstreifen, Familienstreitigkeiten, Verkehrskontrollen, Durchsuchungen oder Festnahmen in Schleswig-Holstein – immer wieder Gefahren birgt: 1.180 Taten wurden im Jahr 2019 registriert, 2025 waren es 1.480 – allein im Bereich der PD Lübeck wurden 307 registriert, im Bereich der PD Ratzeburg 146. Das bedeutet, dass es durchschnittlich jeden Tag in Schleswig-Holstein mehr als vier Übergriffe gegeben hat. An 591 Tagen waren Polizistinnen und Polizisten im vergangenen Jahr als Folge von Gewalteinwirkungen dienstunfähig.
Der Hilfsfonds arbeitet rein ehrenamtlich; Vorstandsmitglieder sind neben dem Vorsitzenden Breitner, Minister a.D. Dr. Bernd Buchholz, Landrat Ingo Sander, Oliver Malchow, früherer Leitender Polizeidirektor und Karl-Hermann Rehr, Landesgeschäftsführer der GdP Schleswig-Holstein a.D.

Der Hilfsfonds verfügt über Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich der Arbeit der Polizei verpflichtet fühlen, sowie über Gelder von Gerichten und Staatsanwaltschaften, welche aus verhängten Bußgeldern und Geldstrafen stammen.
Seit Bestehen hat dieser Fonds in über 380 Fällen bei Polizeibeamtinnen und – beamten Unterstützung durch Zuwendungen geleistet. Dabei wurden über 400.000 EUR ausgekehrt. Vorsitzender Andreas Breitner: „Wir sind uns im Klaren, dass unsere Unterstützung weder eine Verarbeitung des Erlebten noch eine Wiedergutmachung darstellt, sie ist aber ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität.“

Die Kontoverbindung des Hilfs- und Unterstützungsfonds lautet:
PSD Bank Nord eG
IBAN: DE26 2009 0900 3395 0146 00
BIC: GENODEF1P08

Achtung Presse: Die Übergabe findet am Dienstag, 7. Juli 2026 um 11.30 Uhr bei der Polizeidirektion 23919 Ratzeburg, Seestraße 12-14 , Raum 1.48 statt. Dankbar wären wir für eine kurze Anmeldung unter 0173-2095139

Rückfragen bitte an:

Ansprechpartner: Karl-Hermann Rehr – Telefon: 0173-2095139
Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren
Familien in Not e.V.
c/o Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel
www. hupf-sh.de / hupf-sh@gmx.de

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