POL-SE: 20260924.2 – Elmshorn/Blunk/Groß Rönnau: Kontrollen im Land- und Forstwirtschaftsverkehr und ein Unfall
Elmshorn/Blunk/Groß Rönnau (ots) –
Am Montag und Dienstag dieser Woche (21./22.09.2026) führten Beamtinnen und Beamte des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers Elmshorn Schwerpunktkontrollen hinsichtlich land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge durch. Angesichts der nun begonnenen Erntezeit wurde ein besonderes Augenmerk auf die technische Ausstattung der Fahrzeuge sowie die Ladungssicherung gelegt. Die Beamten kontrollierten insgesamt 40 Fahrzeuge. Außerdem kam es im Kreis Segeberg im Zusammenhang mit erntebedingter Fahrbahnverschmutzung zu einem Unfall mit einem schwer verletzten Motorradfahrer.
Alljährlich führt die Erntezeit zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr. Zum einen entstehen gefährliche Situationen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, die die Fahrbahnen verschmutzen oder deren Ladung nicht ausreichend gesichert ist. Zum anderen sind nicht verkehrssichere Anhänger und unzureichend gesicherte und kenntlich gemachte Anbaugeräte immer wieder Gefahrenquellen. Das richtige Verhalten im Straßenverkehr erfordert, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer gleichermaßen die notwendige Vorsicht und Rücksicht an den Tag legen.
In der Vergangenheit kam es gerade im Bereich des landwirtschaftlichen Verkehrs immer wieder zu Verstößen im Zusammenhang mit der Ladungssicherung oder der technischen Ausstattung bei den Fahrzeugen. Aus diesem Grund begaben sich insgesamt vier Streifenwagenbesatzungen des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers Elmshorn am Montag und Dienstag in das Elmshorner Umland und kontrollierten gezielt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
Insgesamt forderten sie 40 Traktoren, aber auch anlassbezogen PKW, zum Anhalten auf. Dabei konnten insgesamt 34 Beanstandungen festgestellt werden. 13 Fahrzeugführer erhielten einen Bußgeldbescheid, weil sie gegen die Bestimmungen zur Ladungssicherung verstoßen haben. Ein Landwirt benutzte verbotswidrig sein Mobiltelefon während der Fahrt. Gegen sechs weitere Personen leiteten die Beamten Bußgeldverfahren wegen Zulassungsverstößen im 25 Km/h-Bereich ein. An einem Fahrzeuggespann waren die zulässigen Abmessungen überschritten. Auch hier gibt es einen Bußgeldbescheid.
Zwei Fahrzeuge mussten wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis stehen bleiben. In drei Fällen erhielten die Fahrzeugführer einen so genannten Kontrollbericht, weil z.B. die Beleuchtungseinrichtungen Mängel aufwiesen. Hier haben die Betroffenen nun 10 Tage Zeit, diese Mängel zu beseitigen und dies nachzuweisen. Hinzu kommen fünf mündliche Verwarnungen, weil z.B. erforderliche Papiere nicht mitgeführt wurden und drei Verstöße in anderen Fällen.
Zwar stießen die Kontrollen bei einigen Betroffenen nicht unbedingt auf Verständnis, die Ergebnisse jedoch zeigen, dass die Kontrollen richtig und wichtig sind. Zeitdruck und höherer Aufwand sollten keine Anhalte dafür sein, auf Vorkehrungen wie z.B. der Ladungssicherung zu verzichten oder sie nicht ausreichend durchzuführen.
Aber nicht nur mangelnde Ausstattung oder Ladungssicherung stellen ein Problem dar und sind gefährlich. Ebenso kommt es unvermeidbar regelmäßig zu Verschmutzungen der Fahrbahn durch Feldabtragungen über die Reifen der Landmaschinen. In der Regel werden diese gekennzeichnet und von den Landwirten nach Beendigung der Arbeiten beseitigt.
Nicht immer ist das sofort umsetzbar. So in einem Fall, der sich am Dienstag (22.09.2026) auf der Landesstraße 68 zwischen Blunk und Groß Rönnau im Kreis Segeberg ereignete. Hier befanden sich feuchte Erd- und Düngereste auf der Fahrbahn, auf die noch nicht durch ein Hinweisschild hingewiesen wurden. Aufgrund einsetzenden Regens kam es zu Glätte, die einem 69-jährigen Motorradfahrer zum Verhängnis wurde. Er verlor die Kontrolle über sein Krad, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und stürzte in einen Graben. Der Mann zog sich schwere Verletzungen zu, die in einem Krankenhaus behandelt werden mussten. Am Motorrad entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 3.000,00 Euro.
An dieser Stelle gibt die Polizei folgende Hinweise:
– Im Bereich von Feldein- und -ausfahrten ist mit Verschmutzungen
der Fahrbahn durch Erdreich oder Erntegut zu rechnen
– Gleiches gilt in Kurvenbereichen im Umfeld landwirtschaftlicher
Betriebe und Flächen
– Beachten Sie die völlig anderen Geschwindigkeits-, Lenk- und
Beschleunigungsmöglichkeiten von landwirtschaftlichen Fahrzeugen
und Gespannen und deren überbreite und überlange Ausmaße
– Überholen Sie grundsätzlich nur bei völlig klarer Verkehrslage
und beachten Sie, dass Blinker und Beleuchtung von
landwirtschaftlichen Fahrzeugen durch Verschmutzung schlechter
erkennbar sein können
– Beim kleinsten Zweifel: Verzichten Sie auf Überholmanöver – das
gilt ganz besonders für Kradfahrer!
Fahrer und Verantwortliche von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Gespannen haben insbesondere
– die Erkennbarkeit und Sicherheit ihrer Fahrzeuge und Anbaugeräte
sicherzustellen
– unabwendbare Verschmutzungen von Fahrbahnen ausreichend
kenntlich zu machen, abzusichern und unverzüglich nach der
Feldarbeit zu entfernen
– beim Abbiegen insbesondere in Feldeinfahrten und Grundstücke
(Betriebe) rechtzeitig zu blinken. Beim Linksabbiegen ist auf
den nachfolgenden Verkehr (Rückschaupflicht) zu beachten.
– mit Überholmanövern von PKW- und Kradfahrern zu rechnen. Bei
erkennbar unmittelbar nachfolgenden Fahrzeugschlangen diesen das
Überholen / Vorbeifahren zu ermöglichen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei sind für dieses Thema sensibilisiert und kontrollieren landwirtschaftliche Fahrzeuge verstärkt, auch im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen, während der Erntezeit.
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