POL-SE: BAB 21 – Polizei kontrolliert erheblich überladenen Lkw mit Anhänger
Bad Segeberg (ots) – Vor einigen Tagen haben Beamte des Polizei-Autobahn- und Bezirksrevieres Bad Segeberg auf der BAB 21 in Höhe Mözen einen mit Holzstämmen beladenen Lkw mit Anhänger aus dem Raum Ludwigslust kontrolliert, infolgedessen eine erhebliche Überladung festgestellt werden konnte. Bereits der vorgezeigte Lieferschein sprach für eine Überladung des Lkw mit Anhänger, weshalb die Beamten eine Wägung des Gespanns durchführten. Hierbei stellten sie eine Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse von knapp 25 Prozent fest. Im Ergebnis musste der Lkw-Fahrer die Abladung des überschüssigen Holzes organisieren und wird sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten müssen. Die Überschreitung gesetzlich zulässiger Achslasten und Gesamtgewichte von Kraftfahrzeugen und Anhängern stellt eine Gefahr im Straßenverkehr dar. Zu schwere Fahrzeuge schädigen Straßen- und Brückenbauwerke. Gerade durch die Achslastüberschreitung werden die Straßen übermäßig stark belastet bis hin zu Beschädigungen der Fahrbahndecke. Dadurch entsteht ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden. Überladungen können die Fahrzeugkonstruktion übermäßig belasten. Schäden an tragenden Fahrzeugteilen ist keine Seltenheit. Falsch beladene Fahrzeuge zeigen ein deutlich verändertes Lenk- und Fahrverhalten, das zu Verkehrsunfällen führen kann. Die Reifen werden übermäßig stark belastet. Bei einer doppelbereiften Antriebsachse können sich beide Reifen berühren. Durch das Berühren kommt es zum Aneinander reiben, was nicht selten zum Platzen des Reifens führt. Des Weiteren können Überladungen eines Fahrzeugs zu einer Minderung der Bremswirkung führen. Im gewerblichen Güterverkehr werden durch übermäßige Auslastung Wettbewerbsvorteile zu Lasten der Verkehrssicherheit und Anderer an Recht und Gesetz haltenden Unternehmer erzielt. Durch die Gewinn- und Vermögensabschöpfung, was keinen Sanktionscharakter sondern einen präventiv-ordnenden Charakter darstellt, soll der Anreiz für gewinnorientierte bußgeldbewährte Handlungen reduziert werden. Es ist somit wichtig, dass solche Überschreitung der gesetzlich zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte weiterhin überprüft, beanstandet und stillgelegt werden. Polizeidirektion Bad Segeberg – Pressestelle – Dorfstr. 16-18 23795 Bad Segeberg Seyma Stephan Telefon: 04551-884-2024 Handy: 0160-93953921 E-Mail: seyma.stephan@polizei.landsh.de Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell
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