POL-SE: Bad Bramstedt – Gefährliches Spiel mit Laserpointer – Polizei sucht Zeugen
Bad Segeberg (ots) – Am Donnerstag (17.12.2020) ereignete sich im Bereich der Kieler Straße eine versuchte gefährliche Körperverletzung zum Nachteil zweier jungen Frauen. Bei diesem Vorfall wurden in der Zeit zwischen 19:45 Uhr bis 19:59 Uhr die Geschädigten durch zwei bislang unbekannte männliche Personen mittels eines grünen Laserpointers aus kurzer Entfernung auf dem Weg in Richtung Landweg zielgerichtet angestrahlt. Beide Frauen, eine 23jährige Bad Bramstedterin und ihre 21jährige Freundin aus Hamburg, blieben unverletzt. Die Polizei in Bad Bramstedt hat gegen die beiden Tatverdächtigen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Bei diesem Delikt sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, im Höchstfall sogar 10 Jahre vor, in minder schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Wenn durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht wird, handelt es sich sogar um einen Verbrechenstatbestand, bei der die Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr beträgt. Die Polizei bittet Zeugen, welche zur relevanten Zeit bezüglich der Benutzung eines Laserpointers Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu den Tatverdächtigen geben können, die Polizei in Bad Bramstedt unter Rufnummer 04192-3911-0 zu verständigen. Die Tatverdächtigen werden als männlich und ca. 20 Jahre alt beschrieben. Bereits am 21.12.2020 wurde in Bad Bramstedt ein Verkehrsteilnehmer mit einem grünen Laserpointer geblendet. Die Pressemitteilung dazu vom 22.12.2020 ist unter nachfolgendem Link zu finden: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4797318 Eine Attacke mit einem Laserpointer ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann schwerwiegende Folgen haben. Beim Auftreffen eines Laserstrahls auf das menschliche Auge kommt es immer zu einer verminderten Reaktionsfähigkeit sowie zu einer vorübergehenden Einschränkung des Sehvermögens. Ab einer bestimmten Laserklasse kann das menschliche Auge nicht einmal mehr durch Lidschluss geschützt werden. In allen Fällen kann es zu einer dauerhaften Schädigung der Augen kommen. In diesem Zusammenhang gibt die Polizei folgende Tipps zum Umgang mit Laserpointern: – Der Strahl sollte niemals auf die Augen anderer Personen gerichtet werden. – Benutzer sollten selbst nie absichtlich in den direkten Strahl schauen. – Falls die Laserstrahlung ins Auge trifft, sollte man die Augen bewusst schließen und den Kopf aus dem Strahl bewegen. – Die Strahlungsquelle darf nicht mit optischen Instrumenten wie Lupen betrachtet werden. – Laserpointer sollten das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) aufweisen. Nur Laser mit einer Leistung von maximal 1 mW gelten als sicher für die Augen. – Laserpointer gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.
Quelle: presseportal.de