POL-SE: Bad Bramstedt – Polizei hat die Ermittlungen nach Körperverletzung aufgenommen – Jugendlicher zeigt Zivilcourage – Polizei sucht Zeugen
Bad Segeberg (ots) – Am Montag (08.03.2021) ist es um 16:45 Uhr im Bereich der Osterauinsel zu einer Körperverletzung gekommen. Nach bisherigen Erkenntnissen beobachtete ein 17jähriger Bad Bramstedter als Zeuge eine handfeste Auseinandersetzung zwischen einem Mann und einer Frau. Im Verlauf des Streits bewies der Jugendliche Mut und ist in der Folge schlichtend dazwischen gegangen. Hierbei wurde er dann von dem merklich betrunkenen und aggressiven Mann ebenfalls angegriffen, so dass sich in der Folge ebenfalls eine körperliche Auseinandersetzung entwickelte. Der Mann wird wie folgt beschrieben: männlich, ca. 30 Jahre, kurzes dunkelbraunes Haar. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Polizei in Bad Bramstedt hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nun Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, den Streit beobachtet haben oder Hinweise auf das streitende Paar geben können, bzw. den Streit beobachtet haben. Hinweise nehmen die Ermittler unter der Rufnummer 04192 – 39 11-0 entgegen. Für die Förderung von Zivilcourage setzt sich die Polizei schon seit Jahren ein. Zivilcourage bedeutet, in einer brenzligen Situation im Rahmen der eigenen Möglichkeiten, Hilfe leisten. Damit es den Bürgerinnen und Bürgern einfacher fällt, im Alltag couragiert zu handeln, gibt es sechs Regeln, die Hilfestellungen in den oft stressigen und emotionalen Situationen sein können. Dank Zivilcourage kann oft Schlimmeres verhindert, Straftaten aufgeklärt oder sogar verhindert werden. Regel Nummer 1: Helfen Sie, aber bringen Sie sich nicht in Gefahr. Sie sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, bei einer Straftat im Rahmen Ihrer Möglichkeiten einzugreifen. Ein aktives Eingreifen wird dabei nicht verlangt, da es manchmal ausreicht, dem Täter zu zeigen, dass er nicht unbeobachtet ist. Hierbei wird zudem dem Opfer bewusst, dass es nicht alleine ist. Priorität hat zu helfen, ohne die eigene Gesundheit aufs Spiel zu setzen und sich selbst in Gefahr zu begeben. Regel Nummer 2: Rufen Sie die Polizei unter 110. Unter der Notrufnummer 110 ist die Polizei für Notfälle rund um die Uhr erreichbar. Wichtig ist, dass Sie den Vorfall kurz aber präzise schildern. Hierbei bieten Ihnen die 4 W´s eine Orientierungshilfe: 1. Wer meldet? 2. Wo passiert etwas? 3. Was passiert? 4. Warten auf Rückfragen. Damit die Polizei Fragen stellen oder Verhaltenstipps geben kann, ist es wichtig, dass Sie nicht einfach auflegen. Regel Nummer 3: Bitten Sie andere um Mithilfe. Oft ist es nötig, andere gezielt auf die Situation aufmerksam zu machen und ihre Mithilfe zu fordern. Dabei sollten genaue Verhaltensanweisungen an die Personen gerichtet werden, denn einer direkten Ansprache kann sich niemand entziehen. Regel Nummer 4: Prägen Sie sich Tätermerkmale ein. Taten geschehen nicht selten in Bruchteilen von Sekunden, daher sollten Sie die Situation genau beobachten und sich beispielsweise Merkmale des Täters genau einprägen. Jedes Detail kann wichtig sein, denn oft sind es vermeintliche Nebensächlichkeiten, die am Ende den Ausschlag geben, dass eine Tat aufgeklärt und der Täter überführt werden kann. Regel Nummer 5: Kümmern Sie sich um Opfer. Erste Hilfe kann Leben retten, daher kümmern Sie sich unverzüglich um verletze Personen und alarmieren Sie den Rettungsdienst. Sind die Opfer schon versorgt, gilt es die Unfallstelle oder den Tatort zu meiden, damit die Zufahrtswege für Rettungsdienste und Polizei nicht blockiert werden. Regel Nummer 6: Sagen Sie als Zeuge aus. Viele Täter kommen ohne Strafe davon, weil sich Zeugen nicht bei der Polizei melden. Die Polizei ist auf die Hilfe von Zeugen angewiesen, um Straftaten aufzuklären. Auch Sie könnten einmal in eine Situation kommen, in der Sie froh sind, die Unterstützung von Zeugen und Helfern zu haben.
Quelle: presseportal.de