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POL-SE: Damsdorf / Polizei plant Vernichtung von sichergestellten Beleuchtungsmitteln auf Mülldeponie

Kreis Bad Segeberg, Damsdorf (ots) – Das Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Bad Segeberg plant für Donnerstag, den 17. Januar 2013 auf der Mülldeponie in Damsdorf eine Vernichtung von sichergestellten Beleuchtungsmitteln. Unter Federführung des Verkehrsministeriums wurde bereits im September 2011 bei zwei Händlern in Henstedt-Ulzburg und Norderstedt Durchsuchungen der Geschäftsräume durchgeführt und diverse Beleuchtungsmittel wie Xenon-Brenner und Leuchtdioden sichergestellt, die gefälschte Genehmigungszeichen oder keine Genehmigung hatten. Diese wurden eingezogen und sollen nun vernichtet werden. Es handelt sich hier um eine Menge von etwa 20 Kubikmeter in einem Wert von zirka 70.000 EUR. Die Verfahren sind inzwischen rechtskräftig zum Abschluss gebracht worden. Die Händler wurden neben der Vernichtung mit einem Bußgeld in Höhe von je 1500 Euro belegt. Die Beleuchtungsmittel sollen am Donnerstag, den 17.01.2013, ab 11.00 Uhr auf der Mülldeponie des WegeZweckVerbandes in Damsdorf vernichtet werden. Geplant ist, dass eine Walze des WZV über die Beleuchtungsmittel fährt. Interessierte Pressevertreter, die der Vernichtung beiwohnen möchten, werden gebeten, sich rechtzeitig vorher bei der Polizeipressestelle in Bad Segeberg anzumelden. Zum Hintergrund: Durch zum Teil anonyme Anzeigen als auch durch eigene Recherchen und Wahrnehmungen wurde festgestellt, dass über einschlägige Internetportale Beleuchtungsmittel für Kraftfahrzeuge angeboten werden, die gemäß § 22a StVZO von der Bauart her vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg genehmigt sein müssen. Wird eine Bauartgenehmigung erteilt, bekommen diese Teile eine entsprechende e-Nummer und dürfen gehandelt werden. Wird eine derartige Bauartgenehmigung nicht erteilt, ist gemäß § 23 StVG das Feilbieten dieser nicht genehmigten Fahrzeugteile verboten. Auch das Feilbieten dieser Fahrzeugteile mit dem Hinweis, dass die Benutzung unzulässig ist, ist untersagt. Verkehrsteilnehmer, die diese Beleuchtungsmittel kaufen und verwenden, müssen eine Geldbuße in Höhe von 135 Euro entrichten und bekommen drei Punkte im Verkehrszentralregister. ots Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=19027 Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Bad Segeberg – Pressestelle – Dorfstr. 16-18 23795 Bad Segeberg Silke Westphal Telefon: 04551 884 2022 E-Mail: silke.westphal@polizei.landsh.de

Quelle: presseportal.de