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Besondere Neuigkeiten

POL-SE: Ellerau – Nach Sturz mit E-Roller schwer verletzt

Bad Segeberg (ots) – Montagnachmittag (10.08.2020) ist es im Højerweg zu einem Verkehrsunfall gekommen, bei dem sich der Fahrer eines E-Rollers schwere Verletzungen zugezogen hat. Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr um 15:50 Uhr ein 28-Jähriger mit einem E-Roller einen Gehweg im Bürgerpark in der Nähe des Parkplatzes in der Straße Am Freibad. Aus bislang unbekannter Ursache stürzte der Roller ohne Fremdeinwirkung. Hierbei zog sich der Fahrer schwere Verletzungen zu. Rettungskräfte brachten den Verunfallten in ein Hamburger Krankenhaus. Lebensgefahr bestand nicht. Laut Zeugen trug der Fahrer keinen Helm. Da bei dem jungen Mann aus Ellerau Atemalkoholgeruch festzustellen war, ordnete der aufnehmende Polizeibeamte die Entnahme einer Blutprobe an. Weiterhin stellten die Polizisten den Roller sicher, weil er nicht zugelassen war. Neben dem Verdacht der Trunkenheit im Straßenverkehr besteht gegen den Fahrer auch der Verdacht des Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Vor diesem Hintergrund gibt die Polizeidirektion Bad Segeberg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einige Verhaltensregeln an die Hand: – Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußverkehr Vorrang; er darf weder behindert noch gefährdet werden. – Richtungswechsel sind mit Blinkern anzuzeigen, sind keine vorhanden, müssen eindeutige Handzeichen gegeben werden. – Hintereinander und nicht nebeneinander fahren. – E-Scooter werden abgestellt wie Fahrräder, ohne Behinderung Anderer. – Es besteht keine Helmpflicht, ABER: Helme retten Leben! – Es ist keine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung erforderlich. – E-Scooter dürfen ab 14 Jahren gefahren werden. – Es dürfen keine weiteren Personen mitgenommen werden. – Es dürfen keine Anhänger angebracht werden. – Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen: > 0,5 Promille = Ordnungswidrigkeit > 1,1 Promille = Straftat (bei Unfall oder Ausfallerscheinungen auch schon ab 0,3 Promille) – E-Scooter dürfen nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln geführt werden. – Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist verboten. Neben einer Betriebserlaubnis benötigen die Gefährte zudem eine Versicherungsplakette, um überhaupt im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden zu dürfen und müssen den Sicherheitsanforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge- Verordnung entsprechen. Ausführliche Hinweise zur Zulassung und zum Führen von E-Rollern gibt es auf dem Flyer der Landespolizei Schleswig-Holstein im Internet bzw. unter folgendem Link: https://t1p.de/w95h

Quelle: presseportal.de