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POL-SE: Elmshorn: Gut gemeint aber schlecht gemacht – Schutz vor Tauben wird zur Falle für Vögel – Polizei will sensibilisieren

Elmshorn: (ots) – An einem Wohn-und Geschäftshaus in Elmshorn hat ein Vermieter vor längerer Zeit Netze gespannt, um die Umgebung, Mieter wie Kunden, vor Tauben eher gesagt deren Exkrementen zu schützen. Sicher gut gemeint, doch schlecht gemacht. Denn seine Netze sind für die Tauben nicht selten zur tödlichen Falle geworden. Viele Tauben sollen sich in diesen Netzen bereits verfangen haben, oder sie gerieten hinter das Netz und fanden den Weg in die Freiheit nicht zurück. Dies geht aus einer Anzeige beim Kreisveterinäramt hervor, mit der sich nun die Umweltermittler des Polizei-Autobahn-und Bezirksrevieres in Pinneberg befassen. Die Beamten überzeugten sich gestern sofort selbst: Allein an diesem Montag fanden sie zwei tote Tauben. Eine hatte sich ganz oben im Netz verfangen und starb darin, eine andere fand keinen Ausweg mehr und war an der Fassade verendet. Gegen den verantwortlichen Vermieter aus dem Kreis Segeberg läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz. Mit dem Schutz vor Tauben beschäftigen sich auch Fachfirmen. Sogenannte Nagelbretter auf Fensterbänken sind üblich und häufig gewähltes Mittel. Netze könnten grundsätzlich auch helfen. Dafür müssten diese aber sehr engmaschig und das Garn der Netze fest sein, so dass ein Verfangen von Vögeln, auch Kleineren, ausgeschlossen ist (Obstbäume werden ebenfalls mit engmaschigem Netz geschützt). Zudem müssen sie durch eine starke Färbung (z.B. grün oder warnfarben) für die Vögel erkennbar sein. Es dürfen keine Spalten entstehen, durch die die Tiere hindurch schlüpfen können. In diesem Fall hatte der Verantwortliche ein weißes, nahezu durchsichtiges, großmaschiges, sehr feines Netz benutzt und nicht dafür gesorgt, dass keine Spalten entstehen. Er wird aufgefordert, das Netz zu entfernen, bzw. es richtig zu machen. Bilder (Quelle: Polizei), Hinweis für Pressevertreter: die Fotos erscheinen erst mit kurzer zeitlicher Verzögerung und sind dann unter http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/19027 abrufbar. ots Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=19027 Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Bad Segeberg – Pressestelle – Dorfstr. 16-18 23795 Bad Segeberg Sandra Mohr Telefon: 04121-80190 371 Handy: 0160-93953921 E-Mail: sandra.mohr@polizei.landsh.de

Quelle: presseportal.de