POL-SE: Großenaspe: 23-Jähriger fährt betrunken in Friesenwall und beschließt daraufhin ein Nickerchen zu halten
Großenaspe: (ots) – Ein 23-jähriger Tangstedter ist am gestrigen Sonntagmorgen gegen 5 Uhr in einen Friesenwall und ein Verkehrsschild gefahren. Weil er betrunken gewesen ist, hat er die Flucht ergriffen. In der Nähe des Tatortes hat er sich dann schlafen gelegt. Stunden später ist er von der Polizei geweckt worden. Ein Anwohner der Straße Haanenbarg musste am Sonntagmorgen um 10 Uhr feststellen, dass offenbar ein Auto gegen seinen Friesenwall gefahren war. Glücklicherweise hielt dieser dem Unfall stand, an den Steinen befand sich jedoch roter Lackabrieb. Ein Verkehrsschild lag auf dem Boden. In der Nacht gegen 5 Uhr war ein Auto mit aufheulendem Motor sehr rasant durch den Haasenbarg gefahren, erinnerte man sich. Diese Wahrnehmung könne mit der jetzt vorgefundenen Unfallstelle in Verbindung stehen. Der Anwohner verständigte umgehend die Polizei. Beamte der Polizeizentralstation Bad Bramstedt waren schnell zur Stelle und besahen den Schaden und die Spuren. Während der Maßnahmen kam ein Zeuge auf die Polizisten zu und berichtete von einem roten Wagen, der in der Alten Dorfstraße stünde. Darin schliefe eine Person. Die Polizisten suchten die nahe gelegene Stelle auf. Der Wagen war äußerst merkwürdig geparkt worden und wies entsprechende Unfallschäden auf. Tatsächlich saß auf dem Fahrersitz ein junger Mann, der offenbar schlief. Als die Beamten an die Scheibe klopften, erwachte dieser und öffnete sogleich die Tür. Den Beamten schlug nun deutlicher Atemalkohol entgegen. Dem 23-Jährigen wurde der Tatvorwurf gemacht. Er räumte den Unfall gegen 5 Uhr ein. Er hätte bei Freunden getrunken und nach dem Unfall gemerkt, dass er doch nicht mehr sicher fahren könne. Dann habe er sich schlafen gelegt. Ein Atemalkoholtest bei dem Beschuldigten ergab mehr als vier Stunden nach der Unfallzeit noch einen Wert von 1,05 Promille. Ihm wurden Blutproben entnommen, deren Untersuchung den Blutalkoholwert zur Unfallzeit feststellen wird. Der Tangstedter muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht verantworten. ots Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=19027
Quelle: presseportal.de