POL-SE: Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Norderstedt – Vier Trunkenheitsfahrten in der Nacht zum 15.11.2020
Bad Segeberg (ots) – Henstedt-Ulzburg. Am 14.11.2020, gegen 19:10 Uhr, stoppt eine Polizeistreife einen Rollerfahrer in der Gutenbergstraße. Bei der anschließenden Überprüfung stellten die Beamten bei dem 47jährigen Alkoholgeruch fest, eine Atemmessung ergab einen Wert von 0,66 Promille. Die Entnahme einer Blutprobe führte ein Arzt auf der Wache durch. Einen Führerschein der Klasse A 1 besitzt der im Umland von Henstedt-Ulzburg wohnhafte Beschuldigte nicht, der sich nun der Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten muss. Kaltenkirchen. Die Polizei überprüfte im Zuge eines anderen Einsatzes am 14.11.2020, gegen 21:50 Uhr, eine offensichtlich alkoholisierte Frau mit ihrem VW-Kleinwagen, die einen Parkplatz im Marschweg angesteuert hatte. Die Beamten überprüften die Fahrerin und stellten bei der 22jährigen aus Kaltenkirchen starken Alkoholgeruch fest, eine Atemmessung ergab einen Wert von 1,17 Promille. Die Entnahme einer Blutprobe führte ein Arzt auf der Wache durch. Der Führerschein ist von der Polizei beschlagnahmt worden. Die Beschuldigte muss sich nun der Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr verantworten und mit einem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Norderstedt. Ein 22jähriger aus Norderstedt befährt am 15.11.2020, gegen 01.30 Uhr, mit einem Pkw BMW der 3er-Serie die Rathausallee aus Richtung Oadby-and-Wigston-Straße und gerät in einer leichten Rechtskurve auf den Gegenfahrstreifen. Genau in diesem Moment befährt eine Polizeistreife die Rathausallee in die Gegenrichtung, so dass aufgrund dieses Fahrmanövers eine Überprüfung auf die Fahrtüchtigkeit bei dem 22jährigen erfolgt. Nach einer Atemmessung zeigt das Gerät einen Wert von 1,37 Promille an. Die Entnahme einer Blutprobe führte ein Arzt auf der Wache durch. Der Führerschein ist von der Polizei beschlagnahmt worden. Der Beschuldigte muss sich nun der Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr verantworten und mit einem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Norderstedt. Aufgrund seiner auffälligen Fahrweise in Schlangenlinien und Unterschreitung des Abstandsgebotes, wird am 15.11.2020, gegen 02.10 Uhr, von vorausfahrenden Zeugen die Polizei gerufen. Auf der Ulzburger Straße zwischen Norderstedt und Henstedt-Ulzburg wird das Fahrzeug, ein Pkw der Marke Audi, von einer Polizeistreife gestoppt. Die Beamten stellten bei dem 62jährigen aus Norderstedt starken Alkoholgeruch fest, eine Atemmessung konnte aufgrund der deutlichen Alkoholisierung nicht erfolgen. Die Entnahme einer Blutprobe führte ein Arzt auf der Wache durch. Der Beschuldigte muss sich nun der Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr verantworten und mit einem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen.
Quelle: presseportal.de