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POL-SE: Kreis Pinneberg/ Hasloh – Schlag gegen illegalen Anbau und Herstellung von Cannabis – Vorführung eines 35jährigen beim Amtsgericht Itzehoe

Bad Segeberg (ots) – Die Ermittler der Kriminalinspektion Pinneberg haben mit Unterstützung von Kräften der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung aus Eutin, der Polizeidirektionen Itzehoe, Neumünster und Lüneburg am 18.05.2021 einen Schlag gegen eine mehrköpfige Tätergruppierung im Zusammenhang mit illegalem Anbau von Betäubungsmittel durchgeführt. Die sieben Durchsuchungsobjekte befanden sich in Hasloh (2x), Quickborn, Bad Segeberg, Ramhusen (Kreis Dithmarschen), Lüneburg und Bardowick. Es waren ca. 100 Einsatzkräfte und 5 Rauschgiftspürhunde an den Durchsuchungsmaßnahmen beteiligt. Die Ermittlungen im Auftrage der Staatsanwaltschaft Itzehoe richten sich gegen mehrere Männer im Alter von 35 bis 65 Jahren aus dem Norddeutschen Raum. Die Ermittler hatten von bayrischen Kollegen den entscheiden Hinweis auf ein Objekt in Hasloh erhalten. In den sieben Durchsuchungsobjekten konnten drei im Betrieb befindliche Cannabisindoorplantagen festgestellt werden. Zwei der Anlagen befanden sich jeweils in mehreren Räumen in den Nebenräumlichkeiten eines ländlichen Anwesens sowie im Obergeschoss und Dachboden eines Einfamilienhauses. Die dritte Anlage wurde in dem Keller eines Einfamilienhauses entdeckt. Die Ermittler stellten ca. 900 mutmaßliche Hanfpflanzen, Cannabis im einstelligem Kilogramm-Bereich, einen vierstelligen Bargeldbestand, Waffen und weitere Beweismittel sicher. Es ergaben sich zusätzliche Hinweise, dass die Betreiber die benötigte Energie illegal entzogen haben. Die zuständigen Energieversorger schalteten die Anlagen stromfrei, um weitere Gefährdungen der Bewohner und Einsatzkräfte durch unsachgemäße Elektroinstallationen auszuschließen. Drei von vier vorläufig festgenommenen Beschuldigten wurden nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen aufgrund fehlender Haftgründe entlassen. Gegen einen 35jährigen armenischen Staatsbürger erließ das Amtsgericht Itzehoe auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Itzehoe Haftbefehl, da er in der Bundesrepublik über keinen festen Wohnsitz verfügt. Gegen ihn wird auch wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ermittelt. Die Beschuldigten werden sich Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz und Aufenthaltsgesetz verantworten müssen. Die Ermittler werten nun die umfangreich sichergestellten Beweismittel im Hinblick auf mögliche weitere Straftaten und mögliche weitere Beteiligte aus.

Quelle: presseportal.de