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POL-SE: Kreis Pinneberg / Kreis Segeberg / Umgang mit Feuerwerkskörpern – Hinweise der Polizei

Bad Segeberg (ots) – Heute beginnt bundesweit offiziell der alljährliche Verkauf von Feuerwerkskörpern. Zugelassene Pyrotechnik ist gewerblich gefertigt, von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren benannten Stelle überprüft und zugelassen, im Originalzustand handhabungssicher und weist ein amtliches Zulassungs-Zeichen auf. Die Polizeidirektion Bad Segeberg warnt in diesem Zusammenhang vor dem Zünden illegaler Pyrotechnik. Sie ist vom Zünd- und Abbrennverhalten unberechenbar und enthält einen wesentlich höheren Sprengsatz. Der Anwender gefährdet nicht nur sich selbst sondern auch unbeteiligte Dritte im Umfeld. Immer wieder verletzen sich vorwiegend junge Männer schwer. Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, wie zum Beispiel Böller oder Raketen, am 31. Dezember 2016 sowie am 1. Januar 2017 ganztägig von volljährigen Personen abgebrannt werden. In einzelnen Gemeinden und Städten ist dies teilweise nur verkürzt erlaubt. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie von Kinder- und Altersheimen und überall dort, wo das Risiko einer Brandgefahr erhöht ist, ist das Abrennen gänzlich untersagt. Weitere rechtliche Informationen finden Sie im Sprengstoffgesetz und in der Sprengstoffverordnung. Polizeidirektion Bad Segeberg – Pressestelle – Dorfstr. 16-18 23795 Bad Segeberg Peggy Bandelin Telefon: 04551/884-2024 E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de