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POL-SE: Kreis Pinneberg – Polizei weist auf neues Versicherungsjahr für E-Scooter und Mofas hin

Bad Segeberg (ots) – Seit dem 01. März 2022 gilt das neue Versicherungsjahr unter anderem für E-Scooter und Mofas. Erfahrungsgemäß vergessen viele Verkehrsteilnehmer sich rechtzeitig zum 01. März ein neues Kennzeichen bei ihrer Versicherung zu kaufen und begehen somit eine Straftat, wenn sie mit dem abgelaufenen Kennzeichen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Am gestrigen Dienstag hat die Polizei bereits mehrere Verstöße im Kreisgebiet festgestellt. In Pinneberg fiel den Beamten um 11:30 Uhr ein E-Scooter mit schwarzen Kennzeichen (2020) in der Elmshorner Straße auf. Nachdem der 26-jährige Fahrer keinen Eigentumsnachweis vorlegen konnte, stellten die Beamten das Elektrokleinstfahrzeug sicher, zumal es sich bei dem Fahrer nicht um den zuletzt eingetragenen Halter handelte. Parallel stoppten die Polizisten eine 29-Jährige auf ihrem E-Scooter, an dem noch eine Plakette von 2021 (blau) angebracht war. In der Reuterstraße in Uetersen kontrollierte eine Streife um 15:00 Uhr einen E-Roller, der verbotswidrig auf dem linken Radweg unterwegs war. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte am Roller des 20-Jährigen ein kürzlich abgelaufenes Kennzeichen aus 2021 fest. Der junge Mann hatte sich den Roller von seinem Bruder geliehen. Der abgelaufene Versicherungsschutz sei ihm nicht bewusst gewesen. Sowohl ihm als auch seiner Mutter als Halterin droht jetzt ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. In Elmshorn stoppte eine Streife des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers sowohl in der Langelohe als auch in der Ansgarstraße zwischen 13:20 und 13:35 Uhr jeweils einen E-Scooter mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen, untersagten die Weiterfahrt und schrieben Strafanzeigen gegen Fahrer und Halter. Die beiden 14-jährigen Schüler mussten ihre Gefährte daraufhin nach Hause schieben. Das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas, Mokicks sowie Roller bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h und höchstens bis zu 50 ccm Hubraum beginnt immer am 01. März. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Auch E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) benötigen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette. Für das aktuelle Versicherungsjahr 2022 ist die Plakette bzw. die Kennzeichenschrift grün, für 2023 schwarz und für 2024 blau. Die Reihenfolge ist fortlaufend. Einige Nutzer vergessen, den nur für ein Jahr gültigen Versicherungsschutz zu erneuern bzw. ist ihnen das Erfordernis einer Kfz-Haftpflichtversicherung oft nicht bewusst. Das Fahren ohne einen aktuellen Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. Sowohl der Fahrer als auch der Halter können sich strafbar machen. Bei einem Unfall können hohe Schadensforderungen die Folge sein. Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat auf ihrer Internetpräsenz einen Flyer mit den wichtigsten Regeln bei der Nutzung von E-Scootern zur Verfügung gestellt: https://t1p.de/w95h

Quelle: presseportal.de